Читать книгу Pflege von Menschen mit geistigen Behinderungen - Annelen Schulze Höing - Страница 55
Behandlungspflege
ОглавлениеUnter Behandlungspflege (auch spezielle oder medizinische Pflege) werden alle Leistungen verstanden, die vom behandelnden Arzt angeordnet werden und den Rahmen der Grundpflege übersteigen. Die Maßnahmen obliegen mit Ausnahme der sog. »Einfachsten Behandlungspflege«28 dreijährig examinierten Pflegefachkräften, den Pflegefachfrauen/Pflegefachmännern sowie Kinderkrankenpflegern und staatlich anerkannten examinierten Altenpflegern (SGB V, § 37, Abs. 1, 2).29
Seit dem 01.01.2010 ist die Personalvereinbarung zum Wohn- und Teilhabegesetz verabschiedet. Bestandteil dieser Personalvereinbarung ist die sogenannte »offene Berufsgruppenliste«. Hiernach werden Heilerziehungspfleger nun auch als Pflegefachkräfte in Diensten der Eingliederungshilfe anerkannt, sofern diese eine Nachqualifizierung durchlaufen. Im Zusammenhang mit der pflegerischen Kompetenz von Heilerziehungspflegern sind Lehrpläne zu entwickeln, um entsprechende Nachqualifizierungen durchzuführen. Von einer rechtlich abgesicherten Erbringung von Behandlungspflege kann dann ausgegangen werden, wenn die erbringende Person im Rahmen ihrer Ausbildung oder einer Nachqualifizierung an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten/Fachschulen sowohl theoretisch als auch praktisch in die jeweilige Tätigkeit eingewiesen wurde. Für Träger bedeutet dies, dass diese bspw. bei examinierten Pflegefachkräften davon ausgehen können, dass sie Injektionen vergeben und sterile Verbände anlegen können. Da die Ausbildungen der Altenpflege nicht von Beginn an bundeseinheitlich geregelt war bzw. die Heilerziehungspflege-Ausbildung bisher noch nicht bundeseinheitlich geregelt ist, gibt es teilweise erhebliche Abweichungen der Lehrpläne. Daher ist bei staatlich anerkannten Altenpflegern und Heilerziehungspflegern individuell zu prüfen, ob die Tätigkeit Teil der theoretischen und praktischen Ausbildung war. Deshalb dürfen bei diesen Berufsgruppen nur die in der Ausbildung theoretisch und praktisch vermittelten behandlungspflegerischen Tätigkeitigkeiten (im Status einer Fachkraft) übernommen werden. Die einfache Aussage, ein Heilerziehungspfleger sei als Pflegefachkraft in der Behindertenhilfe anerkannt, kann nicht dazu berechtigen, medizinische Behandlungspflege auszuüben, ohne vorab eine entsprechende Qualifizierung durchlaufen zu haben.