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3.4 Pflege und Sexualität Bedeutung der sexuellen Identität

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Es ist heute selbstverständlich, geistig behinderten Menschen dieselben Rechte auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Sexualität zuzugestehen wie nicht behinderten Menschen. Sexualität bedeutet Beziehungen einzugehen, Zärtlichkeit und Liebe zu geben und zu empfangen sowie Erotik und Selbstbefriedigung auszuleben.

»Die sexuelle Entwicklung ist für Menschen mit geistigen Behinderungen ebenso bedeutungsvoll wie für jeden anderen Menschen« (pro familia, 1998, S. 5).

Medizinisch gesehen gibt es nur wenige schwere geistige Behinderungsformen, die eine Entwicklung sexuellen Begehrens nicht ermöglichen. Dies trifft laut pro familia insbesondere auf Klienten zu, deren genitale Organfunktionen unterentwickelt sind (z. B. Minderwuchs von Genitalien, ausbleibende Regelblutung oder Samenerguss, Fehlen sekundärer Geschlechtsmerkmale wie Schambehaarung). Etwa ab dem sechsten Lebensmonat fangen Kinder an, lustvoll mit ihrem Körper umzugehen. Wir wissen von Menschen mit geistiger Behinderung, dass sich körperliche und sexuelle Fähigkeiten zumeist langsamer entwickeln als bei anderen Menschen und sie mehr ausgeprägte Zuwendung brauchen, damit ihre Empfindungsfähigkeit geweckt wird (vgl. Wagner-Stolp, 2004).

»Die sexuelle Entwicklung verlangt – wie andere Entwicklungsbereiche auch – Anregung und Übung. Wer allzu selten Zärtlichkeit empfängt, der lernt auch nicht zärtlich zu sein; sein Körper wird für sexuelle Reize nicht empfindsam. Es kommt also vor allem auf die liebevollen zärtlichen Körperkontakte an, auf die bereits Babys mit Reaktionen des Wohlfühlens reagieren« (Wagner-Stolp, 2004).

Pflege von Menschen mit geistigen Behinderungen

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