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Ärztliche Delegation

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Träger, die kein examiniertes Pflegepersonal zur Verfügung haben, können medizinische Behandlungspflege auf dem Weg der ärztlichen Delegation von geeigneten Mitarbeitern30 durchführen lassen. Um dies rechtsicher durchzuführen, weist der anordnende Arzt vorab von ihm ausgewählte, namentlich benannte Mitarbeiter in die Tätigkeit (z. B. eine Insulininjektion) ein und dokumentiert dies schriftlich. Bei dieser Art von Delegation handelt es sich um eine »ad persona« Delegation, was bedeutet, dass die eingewiesene Person diese Tätigkeit nur bei dem benannten Klienten durchführen darf. Da es sich nicht um Pflegefachkräfte handelt, ist es rechtlich nicht zulässig, dass die eingewiesene Person als Multiplikator für Kollegen fungiert oder die beschriebene Tätigkeit bei anderen als den benannten Personen durchführt.

Für den Träger bedeutet dies, dass er mehrere Mitarbeiter einweisen lassen muss, damit die behandlungspflegerische Tätigkeit auch zuverlässig ausgeführt werden kann.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass ausgewählte Mitarbeiter die Übernahme von behandlungspflegerischen Maßnahmen ablehnen dürfen, sofern diese nicht Bestandteil ihrer Ausbildung waren.

Pflege von Menschen mit geistigen Behinderungen

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