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C. Criminal Compliance

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Der Ursprung der kriminalitätsbezogenen Compliance (s. Rn. 7) liegt in den USA (Rn. 18 ff.). Mittlerweile hat in Großbritannien die Idee der Criminal Compliance in der aktuellen Antikorruptionsstrafgesetzgebung viel diskutierten Niederschlag gefunden (Rn. 24 ff.). Aber auch in anderen Ländern findet Criminal Compliance zunehmend Berücksichtigung (vgl. noch Rn. 28).[1] Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist schließlich die Entwicklung der Criminal Compliance in Deutschland – unter Berücksichtigung der einschlägigen BGH-Rechtsprechung (Rn. 30) und der Wirtschaftsskandale der jüngeren Zeit (Rn. 31) – darzustellen (Rn. 29 ff.). Wesentliches Ziel ist sodann die Konkretisierung des Begriffs der Criminal Compliance (Rn. 34 ff.), bevor erste Bemühungen um eine theoretische Fundierung der Criminal Compliance unternommen werden können (Rn. 41).

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

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