Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 127

II. Die Entwicklung in Deutschland

Оглавление

29

Es ist immer wieder zu lesen, in Deutschland sei die Initialzündung des Compliance-Phänomens in der Unternehmenswirklichkeit durch die Siemens-Affäre erfolgt.[53] Dabei darf allerdings insbesondere für das Strafrecht nicht übersehen werden, dass auch der Siemens-Fall erst eine Reaktion auf die jüngere höchstrichterliche Rechtsprechung darstellt. Wenn Criminal Compliance – wenn auch etwas kurzsichtig[54] – zunächst in erster Linie zum Ziel hatte, die Strafbarkeit der Unternehmensführungsorgane zu vermeiden, stellt sie nämlich durchaus eine Antwort auf die moderne „top down“-Zurechnungsrechtsprechung des BGH dar.[55] Denn erst mit den zunehmenden Bemühungen des BGH, nicht mehr nur die „Kleinen“ zu bestrafen, sondern unmittelbar Zugriff auch auf die „Großen“ zu nehmen, entstand für Letztere überhaupt das Bedürfnis, sich von strafrechtlicher Verantwortlichkeit freihalten zu müssen.[56] Bei der Bewertung der jüngeren Wirtschaftsskandale (Rn. 31) darf daher die Entwicklung der vorhergehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung (Rn. 30) in ihrer Bedeutung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Unternehmensführungsorgane und damit für Criminal Compliance insgesamt nicht außer Acht gelassen werden.

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

Подняться наверх