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1. Die Rechtsprechung des BGH in ihrer Bedeutung für Criminal Compliance

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Die beiden wegweisenden Entscheidungen des BGH stellen in diesem Zusammenhang das „Lederspray-Urteil“[57] und das „Mauerschützen-Urteil“[58] dar. In der ersten Entscheidung hat der BGH das gesellschaftsrechtliche Prinzip der Generalverantwortung und Allzuständigkeit in das Strafrecht übertragen, in der zweiten die mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft auf Wirtschaftsunternehmen angewandt und in eine allgemeine täterschaftliche Verantwortlichkeit durch Ausnutzung regelhafter Abläufe umgemünzt (vgl. ausführlich unten Rn. 69 ff.). Die Bedeutung dieser Rechtsprechung für die Entwicklung der Criminal Compliance sollte nicht unterschätzt werden.[59]

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

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