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4. Reformperspektiven
ОглавлениеAuf den der Reform des Gerichtshofs gewidmeten Regierungskonferenzen in Interlaken, Izmir und Brighton in den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurden Vereinbarungen sowohl zu kurz- als auch zu langfristigen Maßnahmen zur weiteren Reform des Gerichtshofs getroffen. Gegenwärtig befindet sich ein Protokoll zur Änderung der Konvention (Protokoll Nr. 15) sowie ein Fakultativprotokoll zur Einführung eines von nationalen Höchstgerichten initiierten Gutachtenverfahrens (Protokoll Nr. 16) in Vorbereitung. Die mit Protokoll Nr. 15 geplanten Textänderungen betreffen insbesondere die Präambel, in die der Grundsatz der Subsidiarität sowie des Ermessensspielraums der nationalen Entscheidungsträger – beides vom Gerichtshof erarbeitete Konzepte – explizit aufgenommen werden sollen, um die Eckpunkte für das Verhältnis zwischen EGMR und Mitgliedstaaten zu fixieren.
Ein weiterer wesentlicher Reformschritt ist der in Art. 6 Abs. 2 EUV vorgesehene Beitritt der EU zur EMRK, zu dessen Vorbereitung gegenwärtig entsprechende Detailregelungen ausgearbeitet werden.