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II. Hintergründe und Kernregelungen
ОглавлениеDer Gründung einer Freihandelszone von zwei oder mehr Staaten liegt meist eine ökonomische Motivation zugrunde, die oft durch politische Faktoren ergänzt wird. In ökonomischer Hinsicht soll die Freihandelszone durch einen freien Fluss der Güter den Wohlstand der beteiligten → Staaten fördern. Eine Freihandelszone ist nicht eben selten die Vorstufe zu einer intensiveren Integration, die dann weitere ökonomische und – früher oder später – auch politische Faktoren einbeziehen kann. Während es seit Jahrhunderten Freihandelszonen gibt, ist deren Zahl seit dem Zusammenbruch des früheren Ostblocks Anfang der 1990er Jahre deutlich angestiegen. Dabei gehen die früher meist zwischen Nachbarstaaten abgeschlossen oder zumindest regional verhafteten Abkommen immer öfter über den unmittelbaren geographischen Zusammenhang hinaus und beziehen über den freien Warenverkehr hinaus immer öfter auch weitere Gebiete wie den Dienstleistungsverkehr oder den freien Kapitalverkehr ein.
Das Ziel, den Wohlstand der beteiligten Staaten durch eine Freihandelszone zu fördern, wird primär dadurch verwirklicht, dass sich die teilnehmenden Staaten oder Staatenzusammenschlüsse in dem zugrunde liegenden völkerrechtlichen Vertrag verpflichten, die Hemmnisse zu beseitigen, die einem freien Warenverkehr zwischen ihnen entgegenstehen. Dies bedeutet primär, dass Zölle und mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen abgeschafft werden. Oft wird die Freihandelszone auch auf weitere Aspekte der Ökonomie wie den freien Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit oder den freien Kapitalfluss erweitert. Auch hier werden dann die entsprechenden Hemmnisse untersagt.