Читать книгу Völkerrecht - Bernhard Kempen - Страница 200

1. Strukturelle Einbindung in den Europarat

Оглавление

Der Gerichtshof ist ein auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrags gegründetes selbstständiges Organ, zugleich aber strukturell und organisatorisch in den Europarat einbezogen. Alle Mitgliedstaaten des Europarats haben die EMRK ratifiziert und sich damit der Rechtsprechung des EGMR unterworfen. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats ist zuständig für die Wahl der Richter. Die Kanzlei des Gerichtshofs ist dem Generalsekretär des Europarats unterstellt. Der Ministerrat des Europarats ist für die Überwachung der Vollstreckung der Urteile verantwortlich.

Völkerrecht

Подняться наверх