Читать книгу Völkerrecht - Bernhard Kempen - Страница 212
III. Institutionelle Strukturen und Streitschlichtung
ОглавлениеBloße Freihandelszonen verfügen anders als etwa Gemeinsame Märkte meist über eine nur lockere institutionelle Struktur. Im Zentrum steht die Gewährleistung des Zollverbotes und des Verbotes mengenmäßiger Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, was z. B. regelmäßig kein parlamentsartiges Organ erfordert. Wichtig ist indes die Bereitstellung von Streitschlichtungs- und Streitentscheidungsmechanismen. Immer wieder kommt es zu einer offensichtlichen Verletzung der zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen. Zusätzlich bestehen oft Unklarheiten und Meinungsunterschiede, was z. B. genau eine Abgabe gleicher Wirkung oder eine Maßnahme ist, welche die gleiche Wirkung hat wie eine Ein- oder Ausfuhrbeschränkung. Freihandelsabkommen sehen daher meist Streitbeilegungsmechanismen vor, die z. T. auch institutionelle Regelungen enthalten (z. B. Art. 46 ff. EFTA-Konvention).