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3. AFTA

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Die ASEAN-Freihandelszone wurde durch Abschluss des ASEAN-Freihandelsabkommens (ASEAN Free Trade Agreement) am 28.1.1992 in Singapur gegründet. Nach den Gründerstaaten Brunei, Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur und Thailand traten 1995 Vietnam, 1997 Laos sowie Myanmar (Burma) und 1999 Kambodscha bei, so dass AFTA heute zehn Mitgliedstaaten mit einer Gesamtbevölkerung von ca. 600 Mio. Einwohnern umfasst. Das ASEAN-Freihandelsabkommen, das aus lediglich zehn grundlegenden Artikeln besteht, wird u. a. durch das Rahmenabkommen über die Vertiefung der ASEAN-Wirtschaftszusammenarbeit (Framework Agreement on Enhancing ASEAN Economic Cooperation) vom 28.1.1992 und das Rahmenabkommen über die Erleichterung des Transits von Gütern (ASEAN Framework Agreement on the Facilitation of Goods in Transit) ergänzt.

Ähnlich wie die nordamerikanische Freihandelszone ist AFTA nur schwach institutionalisiert. Das ASEAN-Freihandelsabkommen sieht einen Rat und ein Sekretariat vor (Art. 7). Dem für grundlegende Fragen zuständigen Rat gehören je ein Repräsentant jedes Mitgliedstaates auf Ministerebene und der Generalsekretär des ASEAN-Sekretariates an. Das Sekretariat unterstützt den Rat bei der Überwachung und Umsetzung des ASEAN-Freihandelsabkommens. Art. 4 ASEAN-Freihandelsabkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer schrittweisen Reduzierung ihrer Zölle, während Art. 5 eine Verpflichtung zum Abbau mengenmäßiger Ein- und Ausfuhrbeschränkungen aufstellt. Anders als die meisten Freihandelsabkommen enthält das ASEAN-Freihandelsabkommen keine Regelungen über Streitbeilegungsmechanismen, so dass eine Streitbeilegung in der Praxis regelmäßig auf bilateraler Ebene zwischen den beteiligten Staaten stattfindet.

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