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I. Wesen der Freihandelszone

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Eine Freihandelszone ist ein mindestens zwei, meist aber wesentlich mehr Mitgliedstaaten umfassendes Gebiet, in dem Zölle und andere (nichttarifäre) Handelshemmnisse möglichst weitgehend beseitigt sind.

Die Freihandelszone ist die wichtigste Form internationaler Wirtschaftsintegration. In der Hierarchie der Integrationstypen regionaler Ökonomien ordnet sie sich zwischen der Präferenzzone und der → Zollunion ein. Während sich die Präferenzzone durch zumeist nur auf einzelne Wirtschaftssektoren begrenzte Marktzugeständnisse auszeichnet, weist eine Zollunion alle Charakteristika der Freihandelszone auf, umfasst allerdings zusätzlich auch die Vereinbarung eines gemeinsamen Außenhandelszolls. Ein Gemeinsamer Markt wie die EU geht schließlich über die Zollunion z. T. deutlich hinaus, indem hier bspw. auch eine Harmonisierung des Binnenrechts der Mitgliedstaaten angestrebt wird. Zollunionen und Gemeinsame Märkte enthalten also „auch“ eine Freihandelszone, während Freihandelszonen im engeren Sinn (oder „Nur“-Freihandelszonen) solche Zusammenschlüsse sind, die über (noch) keinen gemeinsamen Außenzoll verfügen.

Wichtige Beispiele solcher Freihandelszonen im engeren Sinn sind die Europäische Freihandelsassoziation (European Free Trade Asscociation, EFTA; Sart. II, Nr. 300), der Europäische Wirtschaftsraum (EWR), die Nordamerikanische Freihandelszone auf der Grundlage des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (North American Free Trade Agreement, NAFTA), der Gemeinsame Markt für das östliche und südliche Afrika (Common Market for Eastern and Southern Africa, COMESA) und die ASEAN-Freihandelszone (ASEAN Free Trade Area, AFTA).

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