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4. Staatenbeschwerdeverfahren
ОглавлениеNeben dem Individualbeschwerdeverfahren gibt es das in der Praxis sehr viel seltenere Staatenbeschwerdeverfahren, bei dem ein Mitgliedstaat eine Verletzung der Konvention oder der dazu ergangenen Protokolle in einem anderen Mitgliedstaat rügen kann (Art. 33 EMRK). Das Verfahren unterscheidet sich nur in Details vom Individualbeschwerdeverfahren. Gegenwärtig sind zwei Staatenbeschwerdeverfahren von Georgien gegen die Russische Föderation beim Gerichtshof anhängig.