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4. COMESA
ОглавлениеDer Gemeinsame Markt für das östliche und südliche Afrika (Common Market for Eastern and Southern Africa, COMESA) wurde durch Abschluss des COMESA-Übereinkommens (Agreement Establishing the Common Market for Eastern and Southern Africa, COMESA) am 5.11.1993 als Nachfolgeorganisation einer seit 1981 bestehenden präferentiellen Handelszone mit dem Ziel gegründet, bis zum Jahr 2000 alle Zölle und sonstigen Handelsbarrieren zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen. Nach einigen Beitritten und Austritten gehören COMESA heute 20 Mitgliedstaaten, darunter allerdings nicht Südafrika, als wichtigste Wirtschaftsnation des südlichen Afrikas, an.
Dass COMESA über die bloße Freihandelszone hinausgehend als Projekt zur Gründung eines Gemeinsamen Marktes im südlichen und östlichen Afrika angelegt ist, kommt nicht nur im Namen der Organisation, sondern v.a. auch in der hochintegrierten institutionellen Struktur zum Ausdruck, welche Art. 7 ff. COMESA-Übereinkommen vorsehen. Zu den nicht weniger als acht Organen des Gemeinsamen Marktes zählen danach neben einer „Authority“ auch ein Rat, ein Gerichtshof und ein Sekretariat. Bislang bleibt die Rechtswirklichkeit allerdings noch hinter dem zurück, was im COMESA-Übereinkommen vorgesehen ist, und hat COMESA daher eher den Charakter einer Freihandelszone als denjenigen eines Gemeinsamen Marktes.