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5. Insbesondere Frontex

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Frontex – eine Abkürzung der französischen Bezeichnung „frontières extérieures“ („Außengrenzen“) – ist die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache mit Sitz in Warschau. Sie wurde auf Grundlage von VO (EG) Nr. 2007/2004 (inzwischen aufgehoben) errichtet und findet nunmehr ihre Rechtsgrundlage in Kapitel II der VO (EU) 2016/1624 (Art. 6–33). Die Agentur ist Bestandteil der durch diese VO eingerichteten Europäischen Grenz- und Küstenwache. Sie dient im Wesentlichen dazu, die Mitgliedstaaten bei der Überwachung der EU-Außengrenzen zu unterstützen. Die über 20 einzelnen Aufgabenbereiche von Frontex sind in Art. 8 Abs. 1 VO (EU) 2016/1624 gelistet. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verhinderung illegaler Einwanderung sowie der Unterstützung bei der Rückführung nichtaufenthaltsberechtigter Personen. Insbesondere für die Mittelmeer-Anrainerstaaten ist der Einsatz von Frontex unerlässlich. Außerdem erstellt Frontex Risikoanalysen in Bezug auf die Außengrenzen, koordiniert die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, bildet die nationalen Grenzschutzbeamten aus und forscht im Bereich Sicherheitstechnologien. Insbesondere mit → Europol und der Europäischen Polizeiakademie (→ Polizeiliche Zusammenarbeit [PZ]) arbeitet Frontex eng zusammen. Im Zuge der sog. Flüchtlingskrise ab 2015 hat Frontex zahlreiche in Seenot geratene Migranten im Mittelmeer gerettet, die Einsätze der Agentur wurden aber auch wegen behaupteter Menschenrechtsverletzungen wiederholt kritisiert.

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