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1. Komplexität der Wortlautinterpretation

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Ausgangspunkt bei der Auslegung des EU-Rechts ist der Wortlaut einer Vorschrift. Das Unionsrecht findet sich jedoch in zahlreichen Sprachfassungen. Maßgeblich für die Auslegung sind allerdings nur die verbindlichen Fassungen. Welche Sprachfassungen einer Vorschrift verbindlich sind, kann im Hinblick darauf, ob es sich um Vorschriften des → Primärrechts oder des → Sekundärrechts handelt, unterschiedlich sein (→ Sprachenregime der EU). In der weit überwiegenden Zahl der Fälle ist das Unionsrecht jedoch in den Sprachfassungen aller 24 Amtssprachen gleichermaßen verbindlich.

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Das Abfassen von Rechtstexten in derart vielen Sprachen bietet ein enormes inhaltliches wie linguistisches Fehlerpotenzial. Dies ergibt sich neben den unterschiedlichen Rechtssystemen, welche in den Mitgliedstaaten vorgefunden werden, v.a. aus der Übersetzung der Rechtstexte. Je nach Regelungsmaterie kommen neben den juristischen zudem fachsprachliche Herausforderungen hinzu (sog. doppelte Fachsprachlichkeit). Auch wenn es sich bei den Sprachfassungen juristisch betrachtet nicht um Übersetzungen handelt, so entstehen sie dennoch durch einen Übersetzungsprozess, welcher systemimmanent fehleranfällig ist. Daher war und ist es eine der zentralen Aufgaben des Gerichtshofs der EU, mögliche Unstimmigkeiten, Divergenzen oder Probleme in Bezug auf den Wortlaut der EU-Vorschriften aufzulösen und eine einheitliche Lesart herauszuarbeiten bzw. festzulegen.

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