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II. Auslegungsmethodik des Gerichtshofs der EU

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Grundsätzlich bedient sich der Gerichtshof der EU zur Auslegung des EU-Rechts der klassischen juristischen Methoden. So finden sich in den Entscheidungen von EuGH und EuG zahlreiche grammatikalische, historische, systematische oder teleologische Argumente. Innerhalb der Kategorien können die Argumentationsmuster jedoch zu kleineren Sinneinheiten zusammengefasst werden, insbesondere im Hinblick auf grammatikalische (Rn. 202 ff.) oder teleologische Argumente (Rn. 205 ff.). Stark diskutiert wurde in der Vergangenheit zudem die Rangfolge der Auslegungsmethoden zueinander (Rn. 210 f.). Insgesamt kann die Auslegung des EU-Rechts durch den Gerichtshof der EU als teleologisch-systematische Herangehensweise beschrieben werden (Rn. 212).

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