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6. Teleologisch-systematische Herangehensweise
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Die Methodik der Auslegung des EU-Rechts durch den Gerichtshof der EU kann insgesamt als teleologisch-systematische Herangehensweise beschrieben werden. Ausgehend von einer sprachfassungsvergleichenden Wortlautinterpretation werden die unionsrechtlichen Vorschriften nach ihrem Sinn und Zweck (teleologisch) dahingehend ausgelegt, dass sie der Besonderheit der EU-Rechtsordnung gerecht werden und den Zielen der Union insgesamt den größten Nutzen bringen (systematisch). Durch diese unionsrechtsfreundliche Auslegungsform wurde dem Gerichtshof der EU – insbesondere dem EuGH – vielfach der Beiname Integrationsmotor der EU bzw. Förderer und Hüter der Integration zuteil.
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