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c) Funktion der unionsrechtskonformen Auslegung

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Der Sinn und Zweck einer unionsrechtskonformen Auslegung besteht im Wesentlichen darin, rechtliche Kollisionen zwischen nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften zu vermeiden. So werden die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen dadurch geschont, dass das nationale Recht durch die unionsrechtskonforme Auslegung nicht ausgehebelt wird und – in unionsrechtskonformer Lesart – weiterhin anwendbar bleibt.

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