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I. Unionsrechtskonforme Auslegung des mitgliedstaatlichen Rechts

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Die unionsrechtskonforme Auslegung ist eine durch den EuGH entwickelte Interpretationsmethode, die von den mitgliedstaatlichen Gerichten angewendet werden soll (Rn. 218 ff.). Bezogen auf das deutsche Recht weist sie Ähnlichkeiten mit der Methode der verfassungskonformen Auslegung auf und wurde entsprechend mit dieser häufig verglichen. Inhaltlich darf die unionsrechtskonforme Auslegung nicht mit dem → Anwendungsvorrang des EU-Rechts verwechselt werden (Rn. 220 f.). Die unionsrechtskonforme Auslegung wurde über viele Jahre hinweg v.a. im Hinblick auf ihre Rechtsgrundlagen (Rn. 226 ff.), ihre Anwendungspflicht (Rn. 229 f.) sowie ihre Grenzen (Rn. 231 ff.) diskutiert.

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