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1. Methodenbeschreibung

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Bei der unionsrechtskonformen Auslegung handelt es sich um eine Auslegungsmethode zur Interpretation des nationalen Rechts. Sie dient als ergänzende Methode zum jeweiligen nationalen Auslegungskanon. Notwendig wird eine unionsrechtskonforme Auslegung u.U. dann, wenn für die Entscheidung in einem mitgliedstaatlichen Verfahren als anwendbare Rechtsnormen sowohl mitgliedstaatliche als auch unionsrechtliche Regelungen in Betracht kommen und die Anwendung der einen oder anderen Norm zu unterschiedlichen Ergebnissen in dem Rechtsstreit führen würde.

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