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5. Grenzen der unionsrechtskonformen Auslegung

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Die Grenzen der unionsrechtskonformen Auslegung sind sowohl im mitgliedstaatlichen Recht als auch im Unionsrecht verankert. Dabei muss bezüglich der absoluten Grenzen im nationalen Recht (Rn. 232 f.) und der relativen Grenzen aus dem Unionsrecht (Rn. 234 f.) unterschieden werden.

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