Читать книгу Europarecht - Bernhard Kempen - Страница 467
1. Grundprobleme der Nutzung der Kernenergie in Europa
Оглавление826
Der EAG-Vertrag schreibt den Mitgliedstaaten nicht eine bestimmte Kernenergiepolitik vor, insbesondere nicht, Kernkraftwerke zu betreiben oder zu fördern, sondern regelt die Bedingungen der Kernenergienutzung, wo sie politisch gewünscht wird. Daher können auch Staaten Mitglied sein, in denen die Nutzung der Kernenergie innerstaatlich verboten ist, wie herkömmlich etwa Österreich oder perspektivisch wohl auch Deutschland. Wegen der unterschiedlichen politischen Haltung der Mitgliedstaaten kommt es allerdings immer wieder zu Streitigkeiten über die Sicherheit grenznah betriebener Atomkraftwerke, so v.a. zwischen Österreich und seinen Nachbarländern Tschechien, der Slowakei und Slowenien, aber auch zwischen Deutschland und Belgien um das umstrittene Kernkraftwerk Tihange (bei Aachen). Dass zahlreiche französische Kernkraftwerke auffällig grenznah und v.a. im „Westwindgürtel“ positioniert sind, wodurch bei einem Störfall nuklearer Fallout einigermaßen vorhersehbar nach Deutschland verweht würde, war hingegen, soweit erkennbar, nie Gegenstand regierungsamtlicher Vorhaltungen von deutscher Seite.