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I. Überblick

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Die Europäische Freihandelszone (European Free Trade Association; EFTA) ist eine seit dem 3.5.1960 bestehende Internationale Organisation. Wie ihr Name schließen lässt, hat sie die Errichtung bzw. Aufrechterhaltung einer Freihandelszone zwischen ihren Mitgliedern zum Ziel. Aktuell zählen Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz zu den Mitgliedern der EFTA.

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Begründet wurde die EFTA anhand des Vertrags zur Gründung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTAV), welcher am 4.1.1960 unterzeichnet wurde. Vertragsstaaten waren zum damaligen Zeitpunkt neben den heutigen Mitgliedern auch Dänemark, Österreich, Portugal, Schweden und das Vereinigte Königreich. Finnland trat der EFTA 1986 als Vollmitglied bei (zuvor bereits assoziiert seit 1961). Bis 1995 traten bis auf die heute verbliebenen vier Mitglieder alle Staaten der EU bei und zugleich aus der EFTA aus – Dänemark und das Vereinigte Königreich im Jahre 1972, Portugal 1985 und schließlich Finnland, Österreich und Schweden mit Beginn des Jahres 1995.

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Die EFTA hat ausschließlich den Charakter einer Freihandelszone, sie stellt keine Zollunion dar. Merkmal für letztere ist das Vorhandensein eines gemeinsamen Außenzolls. Auf einen solchen verständigen sich die EFTA-Staaten – im Gegensatz zu den EU-Mitgliedstaaten (→ Binnenmarkt, → Zollunion) – mithin regelmäßig nicht, vielmehr legt jedes EFTA-Mitglied seine Außenhandelspolitik gegenüber Drittstaaten selbst fest.

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Im Verhältnis der EFTA zur EU ist zu beachten, dass drei der vier verbliebenen EFTA-Staaten (Ausnahme: Schweiz) zu den Mitgliedern des → Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zählen, sog. EFTA-EWR-Staaten. Für diese findet ein Großteil des EU-Binnenmarktrechts Anwendung. Auch beim EWR handelt es sich jedoch nicht um eine Zollunion, so dass diese Staaten hinsichtlich der Gestaltung ihrer Außenzölle gegenüber Drittstaaten ihre Flexibilität bewahren.

EEuropäische Freihandelszone (EFTA) (Maximilian Oehl) › II. Entstehungsgeschichte und historische Entwicklung

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