Читать книгу Europäisches Privatrecht - Bettina Heiderhoff - Страница 94

a) Wortlaut

Оглавление

108

Der EuGH betrachtet, wenn möglich, in erster Linie den Wortlaut der Normen.[31] Begrenzt wird die Bedeutung des Wortlauts allerdings dann, wenn sich bei Fragen der exakten Wortbedeutung das Problem der Sprachenvielfalt stellt.[32] Daher ist es bei wirklich sprachlichen Zweifelsfragen in der Regel nicht der Wortlaut, der die Entscheidung letztlich bestimmt.[33]

Europäisches Privatrecht

Подняться наверх