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b) Systematische Auslegung
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Zwischen der Wortlautmethode und der teleologischen Methode wird manchmal die sogenannte systematische Auslegung eingefügt. Sie beginnt, wo neben dem konkreten Wortlaut der Norm auch Nachbarnormen mitberücksichtigt werden, erstreckt sich aber auch auf den weiteren Zusammenhang, in dem die Norm steht, und geht damit schließlich fließend über in die teleologischen, also den Zweck der Norm ergründenden Überlegungen.
Auch der EuGH verwendet die systematische Auslegung nicht wirklich gesondert, sondern fasst sie in den Bereich der teleologischen Auslegung mit hinein:[34] „Jede Vorschrift des Gemeinschaftsrechts ist in ihrem Zusammenhang zu sehen und im Lichte des gesamten Gemeinschaftsrechts auszulegen.“[35]