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§ 7Die Beteiligten am Zivilprozess
ОглавлениеLiteratur: Conrad, Ablehnung des Richters – Verfahren und ausgewählte Fallgruppen zur „Besorgnis der Befangenheit“, MDR 2015, 1048; Deren-Yildirim, Gedanken zum formellen Parteibegriff, FS Beys 2003, 250; Huber, M., Grundwissen Zivilprozessrecht: Richterablehnung, JuS 2017, 211; Lüke, Rechtsdurchsetzung durch Rechtsverfolgungsgesellschaft, FS Roth 2021, 1103; Prütting, Legal Tech vor den Toren der Anwaltschaft – Die Digitalisierung der Rechtsdienstleistungen, ZIP 2020, 49; Schilken, Die Sicherung der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt, JZ 2006, 860; Schreiber, Parteibegriff und Folgen falscher Zustellung im Zivilprozeß, Jura 1990, 162; ders., Ausschließung und Ablehnung des Richters im Zivilprozess, Jura 2011, 745; Timmermann, Legal Tech-Anwendungen, Baden-Baden 2020; Vossler, Ablehnung eines Richters: Das Erfordernis der unverzüglichen Anbringung eines Ablehnungsersuchens, MDR 2021, 656; Windau, Taktische Ablehnungsgesuche und das Recht auf den gesetzlichen Richter, NJW 2018, 3206; Zwanzger, Der unbekannte Scheinerbe im Zivilprozess. Ein Beitrag zu den Grenzen des formellen Parteibegriffs, ZZP 2015, 495.
Rechtsprechung: BGH, Urt. v. 13.7.2021 – II ZR 84/20 (Legal Tech-Sammelklage); BGH NJW 2020, 3320 (Zur Beeinflussung eines Richters durch Vorgabe von Erledigungszahlen); BGH ZIP 2018, 2503 (Befangenheit wegen Mitwirkung an einer Festschrift für eine Partei); BGHZ 224, 89 (Zur Rechtsdienstleistung durch Inkassounternehmen „wenigermiete.de“); BGH Beschl. v. 10.2.2021 – VI ZB 66/20 (Befangenheit wegen Äußerung von Rechtsansichten); BGH NJW-RR 2005, 1237 (Parteibegriff bei Kindesunterhaltsklage); OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 960 (Befangenheit wegen unangemessener Wortwahl).
95Am Zivilprozess sind zunächst einmal das Gericht und die Parteien beteiligt. Partei sind dabei der oder die Kläger und der bzw. die Beklagte(n). Auch Dritte können des Weiteren Beteiligte im Zivilprozess sein. So ist etwa der Nebenintervenient bzw. Streithelfer (§§ 66 ff.) am Prozess beteiligt, auch wenn er nicht Partei ist. Die Parteien werden häufig durch Prozessbevollmächtigte, insbesondere Rechtsanwälte, vertreten.