Читать книгу Zivilprozessrecht - Caroline Meller-Hannich - Страница 50
1.Formeller Parteibegriff
Оглавление103Mit Partei wird also der konkrete vor Gericht im eigenen Namen Rechtsschutz Suchende und dessen Gegner, also derjenige, gegen den Rechtsschutz begehrt wird, bezeichnet (formeller Parteibegriff). Partei zu sein ist nicht notwendig identisch damit, tatsächlich einen materiellen Anspruch zu haben oder materiell verpflichtet zu sein, denn die Rechtslage wird im Prozess erst geprüft. Die Parteistellung ergibt sich vielmehr aus der Klageschrift.18 Wer dort als Partei bezeichnet ist, ist Partei des Rechtsstreits. Will der Kläger im Nachhinein die Klage gegen eine andere Person richten als diejenige, die er (ggf. irrtümlich) in der Klageschrift bezeichnet hat, kommt nur eine Parteiänderung (Rn. 209 ff.), in Einzelfällen im Wege der Auslegung eine Rubrumsberichtigung19 in Betracht.