Читать книгу Zivilprozessrecht - Caroline Meller-Hannich - Страница 43
4.Faires Verfahren
Оглавление90Der Anspruch auf ein faires Verfahren wird vom Bundesverfassungsgericht aus der Institution des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) abgeleitet.67 Er ist auch in Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK normiert. In erster Linie gehören hierzu die Berechenbarkeit gerichtlichen Handelns im Prozess, seine innere Widerspruchsfreiheit, die Rücksichtnahme auf die prozessuale Situation der Parteien und ein Verbot an den Richter, eigene Verfahrensfehler den Parteien anzulasten.
91Entschieden wurde auf dieser Grundlage etwa über eine Fürsorgepflicht des unzuständigen Gerichts zur Weiterleitung fristgebundener Schriftsätze an das zuständige Gericht.68 Angenommen wurde ein Verstoß, wenn Verspätungsregeln ohne Beachtung der konkreten Situation der Beteiligten zu rigide gehandhabt wurden, etwa wenn ein zurückgewiesener Beweisantrag deshalb verspätet gestellt wurde, weil die dafür erforderlichen Urkunden verloren gegangen waren,69 oder wenn eine Zurückweisung erfolgt, obwohl eine Verzögerung des Rechtsstreits nicht eingetreten wäre.70 Eine Verletzung des fairen Verfahrens kann auch vorliegen, wenn der Richter keinen Hinweis darauf gibt, dass seiner Ansicht nach ein substantiierter Sachvortrag notwendig ist und anschließend wegen fehlender Substantiierung oder fehlender Schlüssigkeit die Klage abweist.71 Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren stellt es hingegen dar, wenn das Gericht, bei entsprechendem Beweisantrag des Gegners, ein kostenträchtiges Sachverständigengutachten in Auftrag gibt und damit das Kostenrisiko erhöht.72
92Diese Beispiele zeigen, dass der Anspruch auf ein faires Verfahren vielfache Berührungspunkte mit anderen Verfahrensgrundrechten, etwa dem effektiven Rechtsschutz (Rn. 70), dem rechtlichen Gehör (Rn. 79) und dem Willkürverbot (Rn. 93) aufweist, so dass das faire Verfahren durchaus als Zusammenfassung und gleichzeitig besondere Ausprägung dieser Grundrechte beschrieben werden kann. Ein Verfahrensfehler kann also mehrere Verfahrensgrundrechte und das Recht auf ein faires Verfahren berühren.