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II. Der objektive Tatbestand des § 241 StGB

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§ 241 StGB hat durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30.3.2021 (BGBl. I, S. 441) eine extreme Erweiterung der Strafbarkeit erlangt. Bisher beschränkte sich die Strafbarkeit nach § 241 StGB auf die Bedrohung mit einem Verbrechen, also etwa auf die Bedrohung mit einer Tötung.

Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook

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