Читать книгу Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook - Christian Jäger - Страница 70

cc) Gefahrverursachung

Оглавление

85

§ 221 I Nr. 1 und 2 StGB verlangen weiter, dass der Täter die hilflose Person durch die Tathandlung einer konkreten Gefahr aussetzt.

Neben der Gefahr des Todes genügt auch die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung, d. h. einer Folge i. S. d. § 226 StGB (z. B. Lähmung, Gliedverlust etc.) und darüber hinaus auch das Verfallen in eine ernste langwierige Krankheit sowie die erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitskraft und anderer körperlicher Fähigkeiten.[238]

Hinweis: Lernen Sie diese Definition auswendig, weil das 6. StrRG das Merkmal der „schweren Gesundheitsschädigung“ in zahlreichen Vorschriften eingeführt hat.

Wegen des konkreten Gefahrerfordernisses muss der Tatbestand verneint werden, wenn z. B. die Mutter das Kind an einem belebten Ort aussetzt oder der vom Autofahrer angefahrene, liegengelassene Motorradfahrer schon rettungslos tödlich verletzt war.[239] In letztgenanntem Fall steht der bei entsprechendem Gefährdungsvorsatz verbleibende bloße Versuch des § 221 I StGB nicht unter Strafe. Es kommen dann nur die §§ 212, 22, 23, 13; 221 III, 22, 23; 323c StGB in Betracht.

Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook

Подняться наверх