Читать книгу Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook - Christian Jäger - Страница 72
b) Subjektiver Tatbestand
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Hier ist Vorsatz erforderlich; bedingter genügt. Der Täter muss in sein Bewusstsein aufgenommen haben, dass es zu einer bedrohlichen Verschlechterung der Lage kommen werde.[243]