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a) Verhältnis zwischen europarechtskonformer und nationaler Auslegung

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Soweit nationale und europäische Rechtsakte nebeneinanderstehen, ist ihr Verhältnis zueinander für die Auslegung des Herstellerbegriffs bedeutend. Das europäische Recht könnte nämlich aufgrund seiner grundsätzlichen Vorrangwirkung das nationale Recht derart überlagern, dass lediglich eine Auslegung des Herstellerbegriffs anhand von europäischen Normen geboten sein könnte. Jedoch ist zu beachten, dass das europäische Recht nach seinen Rechtsetzungsnormen wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüssen zu unterscheiden ist, denen jeweils unterschiedliche Rechtskraftwirkungen zukommen. Dadurch ergeben sich folgerichtig Unterschiede in der jeweiligen Bedeutung des Rechtsakts bei der Auslegung des Herstellerbegriffs. Da im europäischen Produktsicherheitsrecht die Normen des New Legislative Frameworks von maßgeblicher Bedeutung sind,133 werden im Folgenden diese Normen auf ihre Art und Rechtskraftwirkung im Verhältnis zur nationalen Rechtsetzung untersucht.

Der Hersteller im europäischen Produktsicherheitsrecht

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