Читать книгу Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen - Hans Haarmeyer, Christoph Hillebrand - Страница 101
b) Verschulden
Оглавление108
Der Schadensersatz wegen Nebenpflichtverletzung setzt schuldhaftes Verletzungshandeln voraus, wobei es sich um eine prozessuale Beweislastumkehr zu Lasten des Verpflichteten handelt (vgl. §§ 280 Abs. 1 S. 2 mit 276, 278). Der dem Verkäufer bzw. Käufer angesonnene Sorgfaltsmaßstab ergibt sich wiederum nur aus den konkreten Umständen des jeweiligen Kaufverhältnisses.