Читать книгу Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen - Hans Haarmeyer, Christoph Hillebrand - Страница 38

e) Grenzen jeder Vertretungsmacht

Оглавление

38

Schließlich wird jede Vertretungsmacht beschränkt durch das Verbot des kollusiven Handelns von Vertreter und Geschäftspartner zum Nachteil des Vertretenen und des offenkundigen Missbrauchs der Vertretungsmacht durch den Vertreter.[24] § 181 verbietet Insichgeschäfte des Vertreters.[25]

Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen

Подняться наверх