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1.4.2 Österreich

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Das Schuldenberatungsangebot in Österreich ist geprägt durch eine enge Anbindung an den Arbeitsmarktservice der Arbeitsämter und der Beteiligung am Privatkonkursverfahren. In allen Bundesländern sind eigenständige Schuldenberatungsstellen tätig, die zusammen eine bundesweit tätige Abwicklungsstelle der Treuhandschaften des Privatkonkurses tragen. Entsprechend ergibt sich in den Bundesländern ein flächendeckendes, aber föderal geprägtes Netz an Beratungsangeboten, mit entsprechender professioneller Fachverbandsstruktur auf Bundesebene. Die Überwachung von Qualitätsstandards der Schuldenberatung wird über den Fachverband der Schuldenberatung bundesweit geleistet. Die spezialisierten Stellen bieten sowohl Schuldenberatung als auch Budgetberatung an.

Österreich hat im Jahr 1995 sehr früh ein Privatkonkurs- und Restschuldbefreiungsverfahren eingeführt, knüpft dieses aber an vergleichsweise strenge Bedingungen und an eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer. Die aktuellen sozialpolitischen Themen beziehen sich insbesondere auf den Schuldner*innen- und Konsument*innenschutz und die Reglementierung der Inkassowirtschaft.

Schuldenberatung und Schuldenprävention als Soziale Arbeit

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