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III.Die Vergaberechtsreform 2009

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19Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte bereits am 28.6.2006 mit dem Beschluss „Schwerpunkte zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System“ zukünftige Leitlinien für das Vergaberecht vorgegeben. Hierin wurden die Ziele Vereinfachung von Verfahrensregeln, Mittelstandsförderung und volle Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinien festgeschrieben. Erst am 24.4.2009, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts wurden dann tatsächlich die EU-Richtlinien vollständig umgesetzt.84 Der Gesetzgeber hielt auch nach der Vergaberechtsreform 2009 weiterhin am Kaskadensystem, d. h. der Trias aus Kartellvergaberecht (GWB), der VgV als Scharnier und den Vertrags- und Vergabeordnungen (VOL/A, VOB/A und VOF) fest.85 Allerdings wurde in den Sektoren der Trinkwasser-, Energie- und Verkehrsversorgung die Kaskade auf zwei Stufen reduziert, indem der Bundesgesetzgeber eine eigene Sektorenrechtsverordnung erließ, die die zuvor für diese Sektoren geltenden Vorschriften in der VgV und der VOL/A bzw. VOB/A zusammenführte.86 Zudem wurden die Verdingungsordnungen – nunmehr Vertrags- und Vergabeordnungen – novelliert.87 Hinsichtlich des Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich nahm die Vergaberechtsreform 2009 keine Veränderungen vor.88

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