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IV.Die EU-Vergaberechtsreform 2014
Оглавление28Bereits kurz nach Inkrafttreten der Vergaberechtsreform 2009 in Deutschland legte die EU-Kommission ein Grünbuch121 vor, das die Strategie „Europa 2020“122 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie die Vorschläge zur Binnenmarktakte123 konkretisierte. Darin wird das Vergaberecht als Wachstumsmotor der europäischen Wirtschaft verstanden. Auch das Europäische Parlament hatte mit einem Initiativbericht zahlreiche Vorschläge zur weiteren Vereinfachung des EU-Vergaberechts vorgelegt.124 Als eine der zwölf Schlüsselmaßnahmen für den Binnenmarkt 2012125 brachte die Kommission 2011 ein entsprechendes Gesetzgebungspaket auf den Weg.
29Die drei neuen EU-Richtlinien zur Modernisierung des EU-Vergaberechts traten am 17.4.2014 in Kraft126 und haben zum größten nationalen vergaberechtlichen Gesetzgebungsverfahren der vergangenen zehn Jahre geführt127. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Neuregelungen: Die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe ersetzt die bisherige Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG.128 Die frühere Sektoren-Richtlinie 2004/17/EG wird durch die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste ersetzt.129 Außerdem trat die neue EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe in Kraft.130 Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen war bislang nur in einigen Mitgliedstaaten reguliert und im Übrigen von der Anwendung der primärrechtlichen Grundsätze sowie umfangreicher EuGH Rechtsprechung zu bestimmten Aspekten der Konzessionsvergabe geprägt. In Ermangelung eines EU-weit gültigen Rechtsrahmens hatte dies zu unterschiedlichen Interpretationen geführt.131 Nun regelt erstmals ein eigenständiger Sekundärrechtsakt der Union die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen.
30Ziele der Novellierung sind die Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren bei möglichst effizientem Einsatz öffentlicher Gelder, die Ausdehnung der elektronischen Vergabe oder die Verbesserung des Zugangs für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu den Vergabeverfahren. Zudem sollen künftig strategische Aspekte zur Erreichung der Europa 2020-Ziele wie etwa soziale, umweltpolitische oder innovative Ziele stärker in den Vergabeverfahren Berücksichtigung finden. Gleichzeitig sollen kommunale Handlungsspielräume erhalten und Wirtschaftskriminalität bekämpft werden.