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Vorwort der Herausgeber zur 2. Auflage

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Wie alle ihre Vorgängerinnen hat auch die Vergaberechtsreform im Jahr 2016, mit der die jüngste Generation der Vergaberichtlinien der Europäischen Union in das deutsche Vergaberecht umgesetzt wurde, zu einem weiteren, nicht unbeträchtlichen Anschwellen der vergaberechtlichen Vorschriften geführt. Das seit langem postulierte Ziel einer grundlegenden Vereinfachung und Straffung des deutschen Vergaberechts ist damit trotz wohlfeiler Herausstellung in Koalitionsverträgen und ungeachtet der wiederholt öffentlich beim Gesetzgeber angemahnten Bemühungen um Deregulierung und Entbürokratisierung in noch weitere Ferne gerückt.

Immerhin stehen diesem Befund auch positive Effekte der Reform gegenüber. Zu nennen sind insbesondere die erstmalige separate Regelung der Konzessionsvergabe in einem eigenen, alle Konzessionsarten umfassenden Vergaberechtsregime nach Maßgabe der neuen Konzessionsvergaberichtlinie der Union, die Übernahme zahlreicher Leitentscheidungen des EuGH und der nationalen Obergerichte in das geschriebene Vergaberecht und die Hochstufung zentraler Verfahrensregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge aus dem untergesetzlichen in das gesetzliche Regelwerk. All dies hat zum Vorteil der Vergabepraxis zu einer Erhöhung der Rechtssicherheit und Transparenz im Umgang mit den einschlägigen Vergabevorschriften geführt und die negativen Effekte der mit dem Anwachsen des Normenumfangs verbundenen neuen Unübersichtlichkeit wenigstens zum Teil ausgeglichen.

Angesichts der erheblichen inhaltlichen und strukturellen Änderungen des Vergaberechts in den sieben Jahren nach Erscheinen der Erstauflage, von denen lediglich die Vorschriften zum Vergaberechtsschutz mit Ausnahme der Bestimmung der Rügefrist ausgespart blieben, war eine grundlegende Überarbeitung des Kommentars erforderlich und auch bereits länger überfällig. Herausgeber und Verlag haben sich dazu entschlossen, die konzeptionelle Ausrichtung des Werkes beizubehalten. Dies gilt insbesondere für das Format als einbändiger kompakter Kommentar zu allen praxisrelevanten Vorschriften für Vergaben oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte, obwohl dieses Ziel nicht ohne eine merkliche Erweiterung des Seitenumfangs und eine noch stringentere Konzen­tration auf das Wesentliche zu erreichen war. Berücksichtigt sind die im Januar 2017 bekannt gemachte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die neue EU-Verordnung 2016/2338 vom 14.12.2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hinsichtlich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der am 19.2.2019 im Bundesanzeiger veröffentlichte novellierte Abschnitt 1 der VOB/A für die Vergabe von Bauaufträgen im Unterschwellenbereich. Abgesehen wurde aus Platzgründen lediglich von einer Kommentierung der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO), deren Vorgaben als weitestgehend selbsterklärend erachtet werden. Des Weiteren wurde die VOL/A, die in Kürze in den meisten Ländern außer Kraft getreten sein wird, aus dem Kreis der kommentierten Vorschriften herausgenommen. Der Kommentar berücksichtigt den Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung bis zum 31.3.2020.

Festgehalten haben wir an dem Ziel, dem Leser, insbesondere dem Rechtsanwender in der Praxis, einen schnellen Überblick über die jeweils einschlägigen Vergaberechtsnormen und deren Auslegung durch die Rechtsprechung zu geben und gleichzeitig die recht verwinkelte „Architektur“ des Vergaberechts sowie die inhaltlichen Bezüge zwischen seinen unterschiedlichen Regelungsbereichen und -ebenen sichtbar zu machen, ohne sich dabei in den letzten dogmatischen Verästelungen zu verlieren.

Herausgeber und Verlag erneuern die im Vorwort zur Erstauflage geäußerte Bitte an Leser und Nutzer, nicht mit Kritik und Anregungen zu geizen und uns auf Verbesserungspotenziale aufmerksam zu machen. Sie danken allen Autorinnen und Autoren für die engagierte Mitarbeit trotz starker beruflicher Inanspruchnahme und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verlages für die unermüdliche Mithilfe bei der Fertigstellung der Neuauflage, bei der durch die ­Bedingungen der Corona-Pandemie auf der Zielgeraden noch besondere Herausforderungen zu meistern waren. Dank schulden wir zudem Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Sdunzig für seine engagierte Unterstützung bei der Lektorierung und der redaktionellen und technischen Endbearbeitung der Manuskripte.

Oberursel i. Ts./München/Berlin/Stuttgart, im Juli 2020

Klaus Heuvels

Stefan Höß

Matthias Kuß

Volkmar Wagner

Vergaberecht

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