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Vorwort der Herausgeber zur 1. Auflage

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Das deutsche Vergaberecht ist spät aus seinem haushaltsrechtlichen Dornröschenschlaf erwacht. Erst mit der vollständigen Umsetzung des gemeinschaft­lichen Vergaberechts in das deutsche Recht durch das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Vergaberechtsänderungsgesetz wurde die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte im Wettbewerbsrecht verankert und den Bietern ein subjektives Recht auf Einhaltung der Vergabevorschriften als Voraussetzung für echten Primärrechtsschutz gewährt. Seitdem ist die Entwicklung des Vergaberechts umso dynamischer verlaufen. Innerhalb von nur dreizehn Jahren wurden weitere umfassende Reformen abgeschlossen, auch wenn diese nicht, wie zunächst beabsichtigt, zu einer grundlegenden Vereinfachung und Straffung des Vergaberechts geführt, sondern sich nur „im bestehenden System“, also unter Beibehaltung des hergebrachten Kaskaden- und Schubladenaufbaus vollzogen haben. Die Zahl der Entscheidungen der Nachprüfungsinstanzen geht in die Tausende. Auch unter erfahrenen Praktikern gilt das Vergaberecht deshalb nach wie vor als komplizierte und deshalb unübersichtliche Materie, die durch ihre Formenstrenge und Detailversessenheit einer rechtssicheren Vergabe öffentlicher Aufträge hohe Hürden entgegensetzt. Dies gilt umso mehr, als in kaum einem anderen Rechtsgebiet eine komplexere Gemengelage zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht besteht.

Ziel des Kommentars ist es deshalb, der Praxis als zuverlässiger und kompetenter Wegweiser durch das Vergaberecht zu dienen. Er richtet sich an den Rechtsanwender bei Vergabestellen und Bietern, der einen schnellen und verlässlichen Überblick über alle für sein Beschaffungsvorhaben bzw. seine Angebotserarbeitung einschlägigen Vorschriften, deren Auslegung und den vergaberechtlichen Rechtsschutz benötigt. Durch die für einen Praxiskommentar gebotene Herausstellung der Spruchpraxis der Nachprüfungsinstanzen werden auch die Mitglieder der Vergabekammern und -senate sowie Studenten, Referendare und Rechtsanwälte angesprochen.

Eine kleine Einschränkung bezüglich der Vollständigkeit gilt für die erst am 19. Juli 2012 in Kraft getretene Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), die in dieser ersten Ausgabe nicht mehr kommentiert werden konnte. Um das Werk abzurunden wird sie zumindest vollständig abgedruckt; die Kommentierung erfolgt sodann in der zweiten Auflage.

Daneben erhebt der Kommentar den Anspruch, anwenderfreundlich und kompakt zu sein. Die Auseinandersetzung mit der vergaberechtlichen Literatur und Rechtsprechung und dementsprechend die Fundstellennachweise werden auf das Maß begrenzt, das für das Verständnis der dogmatischen Zusammenhänge und die rechtssichere Lösung vergaberechtlicher Fragen erforderlich ist. Trotz sparsamer Fundstellennachweise erhält aber der Leser, der sich mit einzelnen Aspekten vertieft auseinandersetzen will, entsprechende Hinweise auf weiterführende Literatur, grundlegende Entscheidungen oder andere Erkenntnisquellen. Besonderer Wert wird darauf gelegt, den „Bauplan“ des Vergaberechts zu verdeutlichen, insbesondere seine europarechtlichen Einflüsse und Wurzeln, das Verhältnis zwischen dem gemeinschaftsrechtlich durchwirkten Kartellvergaberecht und dem nationalen Haushaltsvergaberecht und die Zusammenhänge zwischen den Kaskaden.

Herausgeber und Verlag verbinden mit der Hoffnung, dass der Kommentar wohlwollende Aufnahme bei seinen Lesern und seinen Platz in der vergaberechtlichen Kommentarliteratur findet, die Bitte an alle Nutzer, nicht mit Kritik und Anregungen zu geizen und uns auf Fehler, Unzulänglichkeiten oder Verbesserungspotentiale aufmerksam zu machen. Nur im fachlichen Dialog mit den Nutzern dieses Kommentars können wir unseren Anspruch, eine rechtssichere Vergabepraxis zu erleichtern, einlösen und dabei in künftigen Auflagen noch besser werden.

Besonderen Dank schulden die Herausgeber Frau Dr. Corina Jürschik und Frau Dr. Maja Riedel für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre wertvolle Unterstützung bei der Lektorierung und der redaktionellen und technischen Endbearbeitung der Manuskripte und dem Verlag für seine Geduld und stete Kooperationsbereitschaft.

Frankfurt/München/Berlin/Stuttgart, im Juli 2012

Klaus Heuvels

Stefan Höß

Matthias Kuß

Volkmar Wagner

Vergaberecht

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