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c) Datenverarbeitungsprozesse im Zusammenhang mit Websites

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Die zuvor aufgeführten Überlegungen etwa zum Direktmarketing und zur Profilbildung lassen sich nicht ohne Weiteres auf den Online-Bereich sprich Online-Marketing und Online-Werbung übertragen.[316] Insbesondere beim Einsatz von Cookies und weiteren Tracking-Technologien muss behutsam geprüft werden, ob die erforderliche Datenverarbeitung noch auf das berechtigte Interesse des Verantwortlichen gestützt werden kann, es insofern für deren Zulässigkeit ausreicht, dem Nutzer eine Widerspruchslösung einzuräumen oder eine Einwilligung erforderlich ist.[317] Zu den Grenzen einer wirksamen Datenverarbeitung zu Werbezwecken und einem Verstoß gegen das Koppelungsverbot i.S.d. neuen Rechtsprechung des BGH vgl. Art. 7 Rn. 48.

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