Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 349

aa) Die Interessenabwägung nach der DS-GVO

Оглавление

170

Eine besondere Rolle spielt im Rahmen der Interessenabwägung die vernünftige Erwartung der betroffenen Person. Der durchschnittliche Nutzer von Online-Diensten muss nach Ansicht der DSK etwa grundsätzlich davon ausgehen, dass seine personenbezogenen Daten bei der Nutzung von Webseiten und Online-Diensten zur Finanzierung dieser zumeist kostenlosen Angebote auch werblich, gerade im Bereich des Online-Marketings, genutzt werden.[318] Die Anzeige etwaiger zielgerichteter Werbung ist insofern in der Regel transparent für die betroffene Person. Daher bestehen gerade bei pseudonymer Nutzung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person für die Zwecke des Online-Marketings und der Online-Werbung keine Bedenken, im Rahmen der Abwägung des Art. 6 Abs. 1 lit. f diese zu Gunsten des Verantwortlichen ausfallen zu lassen.[319] Auch weist ErwG 47 S. 7 eine Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Werbung ausdrücklich als berechtigtes Interesse aus. Solange die Daten nicht zur weitergreifenden Profilbildung mittels großer Werbenetzwerke eingesetzt werden,[320] ist der Nutzer bzw. die betroffene Person insofern durch die Möglichkeiten zur Einschränkung der Verarbeitung ausreichend geschützt.[321] Wesentlich ist aber, dass im Gegensatz zur heute üblichen Praxis die gesamte Verarbeitungstätigkeit einschließlich der Übermittlung an Dritte im Rahmen der Informationspflichten transparent darzustellen ist (eine detaillierte Übersicht findet sich in Rn. 182).

171

Auch Daten, die durch für die Nutzung der Website notwendige Cookies erhoben werden, sind stets über Art. 6 Abs. 1 lit. f zu rechtfertigen.[322] Insbesondere Session- und Warenkorbcookies sind daher vom Einwilligungserfordernis per se ausgenommen.[323]

DS-GVO/BDSG

Подняться наверх