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dd) Wahlfeststellung
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Eine Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Raub ist nicht möglich, wohl aber zwischen Raub und räuberischem Diebstahl, wenn unklar ist, wann das Raubmittel eingesetzt wurde.[490] Str. ist, ob eine wahlfeststellende Verurteilung wegen Raubes oder räuberischer Erpressung möglich ist, wenn nicht festgestellt werden kann, ob der Täter den erbeuteten Gegenstand weggenommen oder das Opfer diesen weggegeben hat.[491] Dies kommt nur in Betracht, wenn man der Ansicht folgt, dass zwischen beiden Delikten ein Exklusivitätsverhältnis besteht.[492] Eine Wahlfeststellung mit § 259 StGB ist nicht möglich, es fehlt wegen des Nötigungselements des Raubes an der rechtsethischen und psychologischen Vergleichbarkeit beider Delikte.[493] Jedoch ist Wahlfeststellung zwischen § 259 StGB und dem im Raub enthaltenen § 242 StGB möglich,[494] wenn man die ungleichartige Wahlfeststellung anerkennt.[495]