Читать книгу Erlaubnistatbestände und -verfahren in der tierschutzrechtlichen Praxis - Eugène Beaucamp - Страница 15

2.Tierheimähnliche Einrichtung

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9Tierheimähnliche Einrichtungen sind Einrichtungen, die die wesentlichen Merkmale eines Tierheims oder Funktionen erfüllen, die einem Tierheim geläufig sing.27 Eine Einrichtung ist dann einem Tierheim ähnlich, wenn Sinn und Zweck der Erlaubnispflicht gemäß Nr. 3 – Sicherstellung der materiellen Anforderungen insbesondere von § 2 unter den besonderen Bedingungen eines Tierheims durch behördliche Vorabkontrollen – für die Erlaubnisbedürftigkeit der fraglichen Einrichtung sprechen.28 Gerade unter den speziellen Haltungsbedingungen in einem Tierheim, in dem viele Tiere an einem Ort konzentriert gehalten werden, sind Verstöße gegen die materiellen Anforderungen an das Halten von Tieren zu besorgen, denen die Erlaubnispflicht gemäß Nr. 3 entgegenwirken soll.29

10Anschaulich, aber ohne Differenzierung definiert 12.2.1.1 AVV Tierheime oder ähnliche Einrichtungen als Einrichtungen, die auf Dauer angelegt sind und überwiegend der Aufnahme von Fund- und Abgabetieren dienen. Tierheimähnliche Einrichtungen sind etwa Tierpensionen, die Haustiere während der Urlaubszeit betreuen. Keine tierheimähnlichen Einrichtungen unterhalten grundsätzlich Privatpersonen, die einzelne Tiere für Tierschutzorganisationen als „Pflegestelle“ bis zu deren Vermittlung in ihren Wohnungen aufnehmen.30 Der Erlaubnispflicht unterliegt allerdings ein Tierschutzverein, der Tiere bis zu deren Vermittlung an Endabnehmer dezentral bei Pflegestellen unterbringt.31 Betreut eine Pflegestelle regelmäßig eine Vielzahl von Tieren, kann eine tierheimähnliche Einrichtung vorliegen, weil es zu der tierheimtypischen Konzentration von einer Vielzahl von Tieren an einem Ort kommt.32 Keine tierheimähnliche Einrichtung ist ein „Gnadenhof“ für alte und kranke Tiere, wenn dem Betreiber das Eigentum an den Tieren übertragen wird.33 Gleiches gilt für eine ehrenamtlich betriebene Pflegestelle für die vereinzelte Aufnahme von Wildtieren; erst wenn die Aufnahme eine gewisse Intensität erreicht, liegt eine tierheimähnliche Einrichtung vor.34

Erlaubnistatbestände und -verfahren in der tierschutzrechtlichen Praxis

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