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Vorwort

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Das Tierschutzgesetz enthält seit 1972 Erlaubnispflichten für Tätigkeiten in Zusammenhang mit Tieren, die der Gesetzgeber mehrfach ausgedehnt hat. Zuletzt wurden mit dem 3. Änderungsgesetz im Jahr 2013 die Erlaubnistatbestände gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 und Nr. 8 f) TierSchG in das Gesetz eingefügt. Der Kreis der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten geht, anders als die Überschrift des 7. Abschnitts erwarten lässt, weit über Zucht und Halten von Tieren sowie Handel mit Tieren hinaus. Während die Erlaubnistatbestände des § 11 TierSchG erweitert und modifiziert wurden, gilt für das Erlaubnisverfahren weitgehend altes Recht, weil der Verordnungsgeber von der Ermächtigung des § 11 Abs. 2 TierSchG bisher keinen Gebrauch gemacht hat. Auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum TierSchG vom 9.2.2000 ist durch die Rechtsentwicklung überholt. Diese Diskrepanz sorgt sich eine Fülle offener Rechtsfragen, die letztlich von den Gerichten geklärt werden müssen. Dieser Klärungsprozess ist ausgelöst durch den Erlaubnistatbestand des § 11 I S. 1 Nr. 8 f) TierSchG derzeit in vollem Gange.

Dieses Praxishandbuch richtet sich insbesondere an Rechtsanwender wie Gerichte, Behörden, Anwälte, Tierschutzorganisationen oder Verbände, deren Mitglieder im Bereich von § 11 TierSchG tätig sind. Es behandelt die wesentlichen rechtlichen Aspekte der Erlaubnistatbestände des § 11 TierSchG, des Erlaubnisverfahrens und der Bescheidung von Erlaubnisanträgen, aber auch die Untersagung von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, Aspekte der Verwaltungsvollstreckung sowie Straf- und Bußgeldtatbestände in Zusammenhang mit den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten des § 11 TierSchG. Des Weiteren stellt das Handbuch den Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Behörden auf der Grundlage von § 11 TierSchG dar. Ein Schwerpunkt der Darstellung liegt auf dem Erlaubnistatbestand des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 f) und den damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen.

Krefeld im November 2020

Die Autoren

Erlaubnistatbestände und -verfahren in der tierschutzrechtlichen Praxis

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