Читать книгу Total Compensation - Frank Maschmann - Страница 119
4. Gehaltsanpassungsanspruch
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Außertarifliche Arbeitsverhältnisse, die wirksam unter Beachtung der einschlägigen Tarifvorschriften begründet worden sind, unterliegen grundsätzlich keiner Tarifbindung. Ihre Arbeitsbedingungen richten sich grundsätzlich nach den individualvertraglichen Abreden der Parteien unter Beachtung der zwingenden Arbeitsschutzvorschriften.11 Dies gilt insbesondere auch für die Festlegung und Erhöhung von außertariflichen Gehältern.12 Tarifvertragliche Regelungen finden auf diese Arbeitsverhältnisse nur dann Anwendung, sofern dies einzelvertraglich vereinbart worden ist.13