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Tennō und Beamtenstaat

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Bereits in der dem Kronprinzen Shō toku zugeschriebenen sog. »17-Artikel-Verfassung« vom Anfang des 7. Jahrhunderts wurde, neben der aus daoistischem Gedankengut abgeleiteten Forderung nach einer harmonischen Einordnung des Menschen in den Kosmos sowie derjenigen nach Verehrung der buddhistischen Kleinodien, der Anspruch auf eine absolute Vorherrschaft des Tennō erhoben. Diese zentrale Idee chinesischen Staatsdenkens war aus den Lehren des Konfuzius entwickelt und hatte nach der neuerlichen Einigung Chinas unter der Sui-Dynastie im Jahr 589 auch in Japan deutlich an Attraktivität gewonnen, wo starke Zentralisierungsbestrebungen im Gange waren, die aber immer wieder mit den Ansprüchen des Erbadels in Konflikt gerieten.

In etlichen konkreten Schritten, z. B. der Einführung von Hofrängen, versuchte der Kronprinz zwar, seine Vorstellungen politisch umzusetzen, doch erst die Ausschaltung der Familie Soga durch den Taika-Putsch 645 machte den Weg frei für umfassende Reformen mit dem Ziel der Errichtung eines zentralisierten und bürokratischen Staatswesens nach chinesischem Vorbild.

Anführer des Putsches und Motor der nachfolgenden Reformen waren Prinz Naka no Ōe und Nakatomi no Kamatari. Naka no Ōe, der umgehend zum Kronprinzen ernannt worden war, verfügte noch im selben Jahr eine Ergänzung der seit 604 anerkannten chinesischen Zeitrechnung dahingehend, dass die Jahre, ebenfalls nach dem Muster chinesischer Politik, nach Regierungsdevisen zu zählen seien: Für das laufende Jahr 645 wurde programmatisch der Begriff »Taika« – »Große Wandlung« oder sinngemäß »Große Reform« – gewählt. Das Reformedikt vom Anfang des Jahres 646 umfasste vier Punkte: erstens die Abschaffung von Privatbesitz an Land und Menschen, zweitens die Einrichtung einer zentralen Verwaltung der Hauptstadt und der Provinzen, drittens die Zuteilung von Land aufgrund von Bevölkerungslisten und viertens Besteuerungsregelungen. Diese Anordnungen wurden in den Folgejahren in zahlreichen Einzelschritten behutsam umgesetzt und nach und nach kodifiziert. Dabei suchte man die Angehörigen des alten Erbadels dadurch für die Reformen zu gewinnen, dass man ihnen, ausgestattet mit Amt und Rang innerhalb des neuen Staatswesens, ihre eigenen ursprünglichen Ländereien zur Verwaltung übergab. Die gesicherte Besoldung und die am Steueraufkommen erkennbare Effizienz der neuen Verwaltungsmethoden trugen ein übriges zur Akzeptanz des neuen Systems bei.

Diese Veränderungen in der staatlichen Struktur bewirkten auch gesellschaftliche Veränderungen, weniger – trotz anderslautender Reformabsichten – in der alltäglichen Realität der Landbevölkerung als für die Oberschicht. Aus dem Erbadel in einem in lokale Zentren gegliederten Geschlechterstaat wurde eine auf den Kaiserhof hin orientierte zivile Aristokratie (kuge, wörtlich: Regierungsfamilien). Der Waffengang um die Nachfolge des Tenji-Tennō im Jahr 672 war denn auch für lange Zeit der letzte mit militärischen Mitteln ausgetragene Machtkampf im direkten Umfeld des Kaiserhofes. Temmu-Tennō setzte die Reformpolitik seines Bruders fort und brachte die Taika-Reformen zu einem ersten Abschluss. Während seiner Regierungszeit erfolgte die erste gesicherte Kodifikation der Gesetze. Er ließ mit Fujiwara die erste Hauptstadt mit einem Gittergrundriss wie die chinesische Metropole Chang’an (das heutige Xi’an) errichten und berief eine Kommission für die Abfassung einer Reichschronik, die einerseits der Präsentation Japans nach außen dienen und andererseits die alleinigen Ansprüche der Kaiserfamilie auf den Thron belegen sollte. Temmu war auch der erste, der als Tennō in der als Synthese aus chinesischen Vorstellungen und japanischen Traditionen gewonnenen Definition dieses Amtes herrschte.

Neben dieser besonderen Tennō-Vorstellung aber waren die geschriebenen Gesetze der zweite Grundpfeiler der kaiserlichen Macht. Der Taihō-Kodex von 701 und seine revidierte Fassung von 718, der Yō rō-Kodex (»Taihō« und »Yō rō« sind Regierungsdevisen), sind ihre frühesten, allerdings nur indirekt durch Zitate in Kommentarwerken aus dem 9. Jahrhundert erhaltenen Fassungen. Sie bestehen aus Strafbestimmungen (ritsu) und den Regulierungen (ryō), die sich aus den einzelnen Punkten des Taika-Reformedikts ergeben hatten. Die Stellung des Tennō blieb außerhalb der gesetzlichen Regelungen, der Behördenaufbau der Zentralregierung wird genau aufgeführt: An ihrer Spitze standen nebeneinander das Amt für Götterangelegenheiten und Staatskult sowie das Großkanzleramt mit acht nachgeordneten Ministerien. Ihnen oblag unter der Leitung des Großkanzlers sowie je eines Kanzlers zur Linken und zur Rechten die gesamte zivile Verwaltung. Zum Zuständigkeitsbereich des ersteren gehörten das Zentralministerium, das Ministerium für Zeremonien und Beamte, die Ministerien für Angelegenheiten des Adels und Angelegenheiten des Volkes. Im rechten (und damit im chinesisch-japanischen Denken nachgeordneten) Zuständigkeitsbereich lagen das Kriegs-, Justiz- und Finanzministerium sowie dasjenige für Angelegenheiten des Kaiserhofes. Die Wachen für den Kaiserhof wurden aus den Provinzen rekrutiert, verwaltet wurden diese jedoch von einem aus der Hauptstadt entsandten beamteten Gouverneur. Man geht davon aus, dass dieser Verwaltungsapparat mit all seinen nachgeordneten Dienststellen 10 000 Personen in der Hauptstadt und 3000 in den Provinzen umfasste, wobei allerdings nur ca. 750 Planstellen ein Hofrang zugeordnet war.

Diese Hofränge, die zu Ämtern und damit Einkünften und Privilegien berechtigten, waren ein sehr komplexes System mit insgesamt 34 Unterteilungen, da ein Rang bis zu vier Stufen haben konnte. Es gab vier den Angehörigen der kaiserlichen Familie vorbehaltene Prinzenränge und neun weitere, vom fünften Rang an hatte sein Inhaber Zugang zur Inneren Palastanlage. Die erste Ernennung setzte den Besuch der Hochschule voraus, einer dem Beamtenministerium nachgeordneten Institution zur Ausbildung der Staatsbeamten; Lehrstoff waren die chinesischen Klassiker. Angestrebt war also der gebildete und durch Bildung gesittete Beamte, Beförderungen bedurften der Beurteilung und vom fünften Rang an aufwärts auch der Zustimmung des Tennō. Das Rangsystem wurde komplettiert durch Verdienstränge ohne Einkünfte und Priesterränge für den buddhistischen Klerus.

Genauso minutiös wie der Hof war das Land strukturiert: Neben der zu Verwaltungszwecken in eine linke und rechte Hälfte geteilten Hauptstadt gab es 66 Provinzen mit 592 Distrikten, die, in die fünf Zentralprovinzen (kinai) und sieben Großlandschaften (dō) zusammengefasst, durch ein Straßennetz erschlossen und mit fünf Hauptstraßen an die Zentrale angebunden waren.

Das landwirtschaftlich genutzte Land, insbesondere die Nassreisfelder, waren laut Gesetz Staatsland und der freien Landbevölkerung nach einem bestimmten Schlüssel – ca. 2 Ar für jeden erwachsenen Mann, etwa 1/3 Ar für jede Frau in einem Haushalt – zur Bewirtschaftung zugeteilt. Davon waren Steuern in Reis und Textilien zu entrichten sowie Abgaben oder Kriegsdienste zu leisten, als Wachen in der Hauptstadt oder an den Grenzen. Die Steuer- und Dienstpflicht galt vom 20. bis zum 60. Lebensjahr, Inhaber von Hofrängen waren davon nicht betroffen. Für die erfolgreiche Anwendung dieses Systems waren regelmäßige Volkszählungen und nach diesen aktualisierte Landzuweisungen notwendig. In ähnlich detaillierter Weise hatte das Taika-Reformedikt in nahezu allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens zu gesetzlichen Regelungen nach chinesischem Vorbild geführt. Daher können die gut hundert Jahre von Temmu-Tennō bis Kammu-Tennō, in denen politisch und persönlich mächtige Tennō die Anwendung dieser Gesetze durch ihre Beamten wirklich durchsetzen und in Wohlstand für das Land umsetzen konnten, auch als ritsuryō-Zeit bezeichnet werden.

Diese Vorstellung von Kaiserherrschaft beschreibt aber nur einen Teil der Wirklichkeit, die mit dem japanischen Begriff »Tennō« bezeichnet wird. Direkt übersetzt bedeutete dieser Begriff »Himmlischer Herrscher« und nahm damit zunächst Bezug auf die chinesische Idee eines Mandats des Himmels für die Herrschaft auf der Erde, als diese Formulierung erstmals zur Zeit des Kronprinzen Shō toku in einem Schreiben des japanischen an den chinesischen Herrscher verwendet wurde. In Japan musste dem Begriff »himmlisch« jedoch eine andere Bedeutung gegeben werden, die allerdings in der Auseinandersetzung mit der chinesischen Vorstellung geformt wurde: Dort bezeichnete er den durch das Studium und die Beobachtung der überkommenen Riten sittlich Herausragenden, hier verwies er auf die göttliche Abstammung der Kaiserfamilie von der Sonnengottheit Amaterasu (»Die am Himmel Strahlende«) und deren Herrschaftsauftrag allein an männliche oder weibliche Mitglieder dieser Familie. Die Chroniken, deren Kompilation Temmu-Tennō in Auftrag gab, das 712 fertiggestellte Kojiki (Bericht von alten Dingen) und das 720 beendete Nihongi (Annalen des Sonnenursprungslandes), dienten genau diesem Zweck, die ununterbrochene Abstammungslinie dieser Familie und damit ihre dauerhafte Legitimation zur Herrschaft zu belegen. Anders als in China, wo das Mandat des Himmels von einer Dynastie an eine andere verlorengehen konnte, war legitime Herrschaft in Japan nur möglich durch Zugehörigkeit zu der Familie, die aufgrund ihrer göttlichen Abstammung den Herrschaftsauftrag erhalten hatte. Das Element der Erblichkeit, gegen das die Taika-Reformer in allen anderen Bereichen so vehement ankämpften, behauptete sich hier als entscheidendes Kriterium.

Aus göttlicher Abstammung und göttlichem Auftrag resultierte mit der Zeit auch die Göttlichkeit des Beauftragten qua Amt. Viele dieser Vorstellungen werden seit der Zeit des Temmu-Tennō genauer fassbar, in die auch die Einrichtung des Amtes für Angelegenheiten der shintoistischen, also autochthonen Gottheiten fällt. Dieses wird im Taihō-Kodex dann an der Spitze der Ämterhierarchie genannt und verwaltet den ebenso bürokratisch geregelten Staatskult um die kaiserlichen Ahnengottheiten und andere Götter der einheimischen Tradition.

Auch die Gestaltung der Hauptstädte (s. Karte 3) folgte der immer präziseren Tennō-Vorstellung. Nachdem bislang fast mit jedem Thronwechsel auch ein Wechsel der Residenz einhergegangen war, wurde 694 in Fujiwara, einem Ort in der Südost-Ecke der Naraoder Yamato-Ebene, erstmals eine aufwendige Anlage nach dem Vorbild der Tang-Metropole verwirklicht, d. h. ein rechteckiger Grundriss mit schachbrettartig angeordneten Straßen und einer Mittelachse von Süden nach Norden, wo sich, der chinesisch-daoistischen Gleichsetzung von Kaiser und Polarstern zufolge, der Palast befand. Dieses Muster galt ebenso für Heijō (das heutige Nara), das 710 entstand, jedoch mit einem deutlich erweiterten Gittergrundriss von 4,5 km (N–S) auf 4 km (O–W). Allein die Palastanlage mit dem Inneren Palast des Tennō und den seit den Taihō-Gesetzen notwendigen Amtsgebäuden umfasste ein Areal von ca. 1 km²; in den südlichen Stadtteilen waren Adelspaläste, buddhistische Tempel, Märkte und Werkstätten zur Versorgung des Hofes angesiedelt. Eine Stadtmauer gab es nicht. Um die Mitte des 8. Jahrhunderts soll Heijō etwa 200 000 Bewohner gehabt haben, davon ca. 10 000 Personen in Regierungsdiensten. Die Gesamtbevölkerung Japans zu jener Zeit wird auf 5,5 bis 6 Millionen geschätzt.


Karte 3: Die Hauptstädte des Altertums

Abgesehen von kurzen Unterbrechungen während der Regierungszeit des Shō mu-Tennō, die mit Erdbeben und einer Pockenepidemie zusammenhingen, blieb Heijō bis 784 Hauptstadt. Dann ordnete Kammu-Tennō eine neuerliche Verlegung der Residenz an, die nach einem Fehlschlag mit Nagaoka 794 zur Errichtung von Heian (dem heutigen Kyōto) führte. Erst diese »Hauptstadt der Ruhe und des Friedens« hatte dauerhaften Bestand, sie blieb bis 1869 Sitz des Kaiserhofes. Heian war noch größer als Heijō (5,2 km auf 4,5 km), es hatte eine bessere Wasserversorgung und mit dem Yodo-Fluss eine gute Verbindung zum Hafen Naniwa (das heutige Ōsaka). Die Stadtanlage folgte denselben Prinzipien wie Heijō mit der einen Ausnahme, dass die buddhistischen Klöster in Heijō zu verbleiben hatten bis auf zwei Tempelbauten östlich und westlich des südlichen Zugangs zur Stadt.

Aus dieser Anordnung des Tennō wurde die am häufigsten genannte Begründung abgeleitet für das immense Unternehmen einer Hauptstadtverlegung in den Dimensionen, wie sie der ritsuryō-Staat inzwischen benötigte: Dass Kammu-Tennō nämlich der beträchtlich gewachsenen Einflussnahme der buddhistischen Klöster auf die Politik entgehen bzw. ihr einen Riegel vorschieben wollte. Dies deckt sich auch mit seinem Interesse an chinesischem Denken und seiner Absicht, den Taihō-Gesetzen durch eine stärkere Kontrolle der Beamtenschaft wieder zu besserer Wirkung zu verhelfen. Ein weiteres Argument ist dynastischer Art: 770 war die direkte Linie seit Temmu-Tennō erloschen und mit KŌnin-Tennō ein Nachkomme des Tenji-Tennō auf den Thron gekommen. Es steht zu vermuten, dass sein Sohn, Kammu-Tennō, seine Residenz da errichten wollte, wo die angestammte Landbasis dieses Familienzweigs lag. Die gut 70 Jahre, in denen Heijō die Hauptstadt Japans war (710–784), waren nicht nur für die ritsuryō-Gesetze, sondern auch für den Buddhismus die Zeit der weitreichendsten öffentlichen Wirkung. Da beides Japan direkt mit China verband, war dieser Zeitraum auch eine Phase mit vielfältigen internationalen Kontakten durch diplomatische oder Missionsgesandtschaften.

Nachdem Japan sich 663 unter chinesischem Druck von der koreanischen Halbinsel zurückgezogen hatte, wurde der Gesandtschaftsaustausch dennoch beibehalten, der, verstärkt noch durch eine große Zahl koreanischer Emigranten, den neuesten Stand festländischen Wissens nach Japan vermittelte. Dieses floss direkt ein in die Umsetzung des Taika-Reformedikts, trug zur Modernisierung handwerklicher und landwirtschaftlicher Techniken bei und führte auch zur Gründung der sechs Schulen des sog. Nara-Buddhismus, von denen drei bis heute erhalten sind.

Diese einzelnen Schulen unterschieden sich vor allem durch die Sutren, die sie in den Mittelpunkt ihrer Studien stellten. Sie wurden durch festländische Missionare in Japan bekannt gemacht und zunächst an Klöstern etabliert. Ihre Rituale und Kunstwerke sowie die Aussicht auf Vergeltung guter Werke machten sie jedoch auch für die aristokratische Oberschicht attraktiv. Zum größten Förderer des Buddhismus neben Kronprinz Shō toku und Temmu-Tennō, der die Verehrung Buddhas auch außerhalb der Klöster angeordnet hatte, wurde Shō mu-Tennō, der diese Lehre der Tennō – Idee und damit dem Staat dienstbar machte. 741 verfügte er die Einrichtung sog. Provinzhaupttempel, um die Vielzahl der durch fromme Stiftungen der Hof- und Provinzaristokratie gegründeten Mönchs- und Nonnenklöster zu strukturieren und verwalten zu können. Gleichzeitig übertrug er ihnen die Aufgabe, für das Staatswohl zu beten. An die Spitze dieser Tempelorganisation wurde als Landeshaupttempel der Tō dai-ji (»Großer Osttempel«) in Nara gestellt, dessen Errichtung Shō mu-Tennō 745 unter dem Eindruck verheerender Naturkatastrophen veranlasste. Für diesen Tempel ließ er eine Kolossalstatue des Buddha Vairocana (jap. Dainichi nyorai, der Buddha des Lichts) gießen, der nach der Lehre des Kegon-Sutra die Zentralgestalt des buddhistischen Kosmos war und als dessen japanische Erscheinungsform die Sonnengottheit Amaterasu interpretiert wurde. Auf diese Weise waren die beiden transzendenten Welten der einheimischen wie der fremden Gottheiten in harmonische Beziehung gesetzt und gleicherweise zu Garanten der Tennō-Institution geworden.

Die Einweihungsfeier des Großen Buddha im Jahr 752 wurde zu einem Großereignis für die gesamte buddhistische Welt und belegte Japans Verbundenheit mit den Ländern der Seidenstraße. Gleichzeitig dokumentierte der Tō dai-ji auch eine neugewonnene Unabhängigkeit: Der chinesische Mönch Ganjin begründete dort 753 die Ritsu-Schule des Buddhismus und richtete eine Weihebühne ein, so dass von nun an reguläre Mönchsordination in Japan selbst möglich wurde.

Die starke Verzahnung von Hofaristokratie und Klerus, abzulesen an der Indienstnahme der Klöster durch den Staat sowie den Rückzug vieler Adliger ins Klosterleben, führte zu einem der ganz wenigen Versuche im Verlauf der japanischen Geschichte, den Kaiserthron zu usurpieren. Der Hossō-Mönch Dō kyō, Berater und Günstling der Tochter und Nachfolgerin des Shō mu-Tennō, überredete die Kaiserin, ihn in hohe Staatsränge zu erheben und zu ihrem Nachfolger zu ernennen, was diese letztlich nur aus Respekt vor dem Orakel der Gottheit des Usa-Schreines in Kyūshū unterließ.

Der Tod dieser Herrscherin (770) und die nachfolgende Verbannung Dō kyō s bedeuteten eine Zäsur im Umgang des Hofes mit dem Buddhismus. Für Kammu-Tennō stand konfuzianisches Denken stärker im Vordergrund, und durch die Hauptstadtverlegung schuf er auch räumliche Distanz zu den Nara-Klöstern. Dennoch entstanden während seiner Regierungszeit zwei weitere bedeutende Schulen: Der Tendaiwie der Shingon-Buddhismus wurden von japanischen Mönchen in Zentren außerhalb der neuen Hauptstadt gegründet und ermöglichten durch die Betonung meditativer (Zen) und mystischer (Mandala) Elemente mehr persönliche Frömmigkeit. Außerdem beförderten sie die Verschmelzung von Buddhismus und einheimischem Götterkult, die sich bereits im Verständnis des Großen Buddha von Nara angekündigt hatte.

Somit war im Verlauf des 8. Jahrhunderts die chinesische Vorstellung einer durch Gesetze rational oder, in ästhetischen Kategorien gesprochen, symmetrisch geordneten Welt im Dienste des Kaisertums auf alle irdischen und transzendenten Bereiche angewendet worden: den Staatsaufbau in Ämtern und Rängen, die Gliederung des Landes und die Anlage der Residenzen sowie die Organisation des buddhistischen und einheimischen Kultes. Diese Ordnung zeitigte zunächst Erfolge: Das Land prosperierte durch effizientere Landwirtschaft, bessere Verwaltung und höhere Bildung. Dennoch blieben manche Teile dieses Entwurfs zu fremd, um sich auf Dauer gegen autochthone Vorstellungen behaupten zu können. Allen voran die Kategorie Erblichkeit ließ sich nicht eliminieren und bewirkte in der Folge bedeutende Veränderungen, sozusagen eine Japanisierung des chinesischen Systems.

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