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Tennō und Regentschaft
ОглавлениеAuch nach der Festschreibung der Taika-Reformen im Taihō-Kodex von 701 und trotz ihrer offensichtlichen Erfolge konnten damit die Ansprüche der Hofaristokratie nicht auf Dauer zufriedengestellt werden. Wenn auch nie die Vorrangstellung des Tennō als solche in Frage gestellt wurde, so lässt sich doch an der vermehrten Einrichtung neuer »Ämter außerhalb der Gesetze« (ryō ge no kan) die Verschiebung der Macht zwischen Kaiserhaus und Hofadel, allen voran der Familie Fujiwara, ablesen. 731 wurde ein Staatsrat (sangi) aus zunächst sechs, später acht Personen fest eingerichtet, dessen Mitglieder rangmäßig zwar unter den Kanzlern standen, durch den direkten Zugang zum Tennō aber doch ein Gegengewicht zu dem bereits deutlich von den Fujiwara dominierten Großkanzleramt bilden konnten. Diese Familie, deren Stammvater maßgeblich am Taika-Putsch und den folgenden Reformen beteiligt gewesen war, strebte danach, sich auch in der ritsuryō-Hierarchie durch eine erfolgreiche Heiratspolitik eine bevorzugte Position innerhalb des Hofadels zu verschaffen. Fujiwara no Fuhito war der Schwiegervater des noch jungen Mommu-Tennō, dadurch Großvater von Shō mu-Tennō, dem er eine weitere Tochter in die Ehe gab. Da in der Aristokratie dieser Zeit Polygamie üblich und Matrilokalität vorherrschend waren, ermöglichten die mütterlichen Familienbindungen eine bedeutende Einflussnahme. Fuhito erreichte das Amt eines Kanzlers zur Rechten und war maßgeblich an der Kompilation der Gesetzeskodizes sowie der Vorbereitung jener Chroniken beteiligt, die die Genealogien der Kaiserund Adelsfamilien und damit überkommene Ansprüche dokumentierten.
Der Aufstieg der Fujiwara verlief jedoch nicht kontinuierlich. Noch galt das Prüfungssystem der Hochschule als direkter Zugang zu Rängen und Ämtern und kamen Kaiser auf den Thron, die in der Lage waren, dieses auch durchzusetzen. Kammu-Tennō war eine solche Persönlichkeit: Unbelastet von mütterlichen Familienbindungen an die Fujiwara und dem Buddhismus gegenüber distanziert, verfügte er die Verlegung der Hauptstadt und bestand auf einer Erneuerung der staatlichen Institutionen im Sinne der Taihō-Gesetze. Inspekteure sollten die Umsetzung kaiserlicher Politik auch außerhalb der Hauptstadt kontrollieren. Doch in den Provinzen musste selbst Kammu-Tennō Zugeständnisse machen. Bereits 743 war die Erblichkeit von Grundbesitz an neu gerodetem Land legalisiert worden, was den Umfang des Staatslandes sowie die Steuern und Abgaben verminderte. So mussten auch die Dienstpflichtigenheere durch lokale Milizen ersetzt werden, die noch bis zum Jahr 811 an der Nordostgrenze des kaiserlichen Einflussbereiches zur Verteidigung der Siedler gegen die Übergriffe der fremdstämmigen Emishi eingesetzt wurden. Drei seiner Söhne folgten Kammu-Tennō auf dem Thron, von denen vor allem Saga-Tennō nochmals als besonders sinophiler Herrscher gilt; zwar weniger im Sinne des strengen und sparsamen Organisators wie sein Vater, sondern als hochgebildeter Literat konfuzianischer Prägung, der zu den drei bedeutendsten Kalligraphen Japans gezählt wird. Dennoch versuchte auch er, dem weiter gestiegenen Einfluss der Fujiwara entgegenzuwirken: So wurden der Staatsrat, auf jetzt acht Personen vergrößert, neu belebt, 810 das sog. Archivarbüro (kurō dodokoro) als kaiserliches Exekutivorgan und 820 eine eigene Polizeibehörde (kebi’i-shichō) eingerichtet sowie 834 die Gesetzeskodizes durch einen amtlichen Kommentar, das Ryō no gige, in ihrer Bedeutung betont.
Trotz alledem lassen sich grundsätzliche Veränderungen in Position und Selbstverständnis der Tennō nicht mehr übersehen. Sie waren nicht länger politisch mächtige, durch loyale Beamte wirkende Herrscher im Alleinbesitz des Staatslandes, vielmehr wurden sie zunehmend aus den politischen Alltagsgeschäften hinausgedrängt. Aber sie galten weiterhin, da ihre Herrschaftsberechtigung unbestritten blieb, als Quelle jeglicher Legitimation und Humanität im Sinne von Ethik und Bildung und damit als Garanten des Rituals. Das 821 fertiggestellte Dairi-shiki (»Ausführungsbestimmungen [zu den Gesetzen] für den Palast«; enthält das Hofzeremoniell im Jahreslauf) zeigt, welchen Umfang die im konfuzianischen Denken so verstandene zeremonielle Herrschaftsausübung inzwischen angenommen hatte.
Wichtiger Hintergrund all dieser Veränderungen war die Zunahme von privatem und steuerfreiem Grundbesitz, wodurch die Grundlagen des Verdienstbeamtentums insgesamt in Frage gestellt wurden. Neben von Anfang an bestehenden Ausnahmen für Tempeloder Verdienstland wurde 724 Neuland zunächst auf drei Generationen und 743 ganz erblich. Durch Kommendierung dieser Ländereien an den von Steuern und Abgaben befreiten Personenkreis entstanden große, nicht unbedingt räumlich zusammenhängende Güter, die sog. shōen (s. Kap. 3). Tennō und Beamtenstaat büßten durch diese Entwicklung ihre wirtschaftlichen Grundlagen ein und mussten den Hofadelsfamilien zwangsläufig auch bei der Erblichkeit von Rängen und Ämtern Zugeständnisse machen. So erhielten die Söhne von Angehörigen des Hochadels vom fünften Rang an bereits bei der Geburt sog. Schattenränge verliehen; die Hochschule verlor damit ihre Funktion zwar nicht als Bildungsinstitution, wohl aber als Auslesestätte für den Beamtennachwuchs. Damit blieben die höchsten Staatsämter einigen wenigen Familien vorbehalten, von denen die Fujiwara durch ihre Heiratspolitik, aber auch etliche Intrigen am erfolgreichsten waren. Ihnen gelang es, die Kanzlerämter zu monopolisieren und von der Stellung des Großkanzlers aus unter Ausnützung ihrer familiären Bindungen an die Kaiserfamilie auch in die Position von kaiserlichen Regenten zu gelangen. 857 wurde Fujiwara no Yoshifusa zum Großkanzler ernannt, das höchste Amt in der Beamtenhierarchie und als einziges mit dem ersten Rang verknüpft. Dieses Amt diente der Beratung des Tennō von der Spitze der Regierung her und war bislang keineswegs regelmäßig und dann nur an Mitglieder der kaiserlichen Familie verliehen worden. Ein Jahr später, beim Tod des Montoku-Tennō, der sein Neffe gewesen war, übernahm er, als Nichtmitglied der Kaiserfamilie ebenfalls erstmalig, die Regentschaft für dessen noch jugendlichen Sohn und Nachfolger Seiwa-Tennō, der wiederum sein Enkel und in seinem Hause aufgewachsen war; 866 wurde Yoshifusa das Regentenamt (sesshō) auch nominell übertragen. Sein Adoptivsohn Mototsune erweiterte den Einfluss der Familie noch einmal, indem er 884 dieselben Befugnisse für den erwachsenen Kō kō-Tennō übernahm: Aus der in den Dokumenten benutzten Benennung dieser Tätigkeit als einer Teilfunktion des Großkanzleramtes wurde im Lauf des 10. Jahrhunderts das Amt mit der Bezeichnung kampaku. Durch diese beiden Ämter beherrschte die Familie Fujiwara die Politik für gut 150 Jahre. Die Entscheidungen des Kaiserhofs wurden nicht länger in den Ministerien, sondern in ihrer Hauskanzlei (mandokoro) gefällt. Absoluter Höhepunkt ihres Einflusses und zugleich Glanzzeit höfischer Kultur war die Zeit ab 995, in der Fujiwara no Michinaga die Familie leitete: Ihr Grundbesitz übertraf sogar den der Kaiserfamilie, auf die Ämter von Regenten und Kanzler hatten sie einen erblichen Anspruch erreicht. Obwohl nur ein Jahr selbst Regent, war Michinagas Stellung am Hof als Vater von vier Kaiserinnen und Großvater dreier späterer Kaiser über dreißig Jahre lang unangefochten. Die Übernahme der alltäglichen Regierungsgeschäfte durch die Familie Fujiwara bedeutete de facto das Ende des ritsuryō-Staates, da sie seine wesentlichen Grundlagen – urbares Land als Staatsbesitz und Bildung als Qualifikation für Ränge und Staatsämter – außer Kraft setzte. Für die nachfolgende zweite Hälfte der Zeit der Dominanz des Kaiserhofes, nun ausgeübt durch Regenten, ist der Begriff ō chō kokka (Höfischer Staat) üblich geworden. Formal wurde jedoch keine der bestehenden Institutionen aufgehoben, sondern sie blieben, reduziert auf den zeremoniellen Teil ihrer Aufgaben, bestehen, während für die Tagespolitik neue Funktionsämter entstanden. Gegen diese Entwicklung gab es nur wenig Widerstand im Grundsätzlichen. Durch die Nachfolgeregelungen (keine Primogenitur, leichte Adoptionen) und die Familien strukturen (Polygamie, Heirat auch zwischen Verwandten vierten Grades, Matrilokalität) der Zeit waren die meisten Kaiser bei ihrer Thronbesteigung sehr jung und hatten weder die Reife noch die familiäre Unabhängigkeit, ihren Fujiwara-Verwandten die Ernennung zum Großkanzler oder Regenten zu verweigern.
Darstellung (vereinfacht) der Verflechtungen des Fujiwara no Michinaga und seiner direkten Nachkommen mit dem Kaiserhof
* Position in der Abfolge der Kaiser.
** Beide Kaiser sind sowohl Schwiegersöhne als auch Enkel des Michinaga.
*** Sie gilt nicht als Fujiwara, sondern als kaiserliche Prinzessin, daher die relative Unabhängigkeit des Go-Sanjō-Tennō.
Da der Hofadel insgesamt von der neuen Situation profitierte, waren es nur wenige sinologisch hochgebildete Aristokraten wie Sugawara no Michizane, die die chinesischen Strukturen verteidigten und sich den Fujiwara entgegenstellten. Die chinesischen Elemente verloren aber auch dadurch an Gewicht, dass auf dem Festland die Tang-Dynastie, das große Vorbild der Taika-Reformer, auf ihr Ende (906) zuging, so dass die zwölfte China-Gesandtschaft von 838 auch die letzte offizielle war. Handelskontakte sowie der geistig-religiöse und künstlerische Austausch wurden fortgesetzt. Aber der japanische Staat hatte sich von China emanzipiert und in der Auseinandersetzung mit dessen Normen und Institutionen eine eigene Form der Herrschaft gefunden, in der dem Tennō sakrale Aufgaben im Kult seiner göttlichen Vorfahren sowie zeremonielle Herrschaftsakte oblagen, die Regierung jedoch an einen Regenten delegiert war. Von wem und in welcher Gestalt diese Regentschaft ausgeübt wurde, war nie festgeschrieben, sondern zu jeder Zeit eine Frage der Macht. So gelang es am Ende des 11. Jahrhunderts einigen Tennō, auch die Regierungsausübung in die eigene Familie zurückzubringen, indem sie nach wenigen Jahren abdankten und von der Position und der Hauskanzlei des weltlichen Familienoberhaupts aus, zugleich verbunden mit der Autorität eines Exkaisers, für ihre jungen Söhne oder Enkel die Regierungsgeschäfte führten. Die Grundlagen für diese der Fujiwara-Regentschaft nicht unähnliche Konstellation schuf Go-Sanjō-Tennō, der 1068 als Erwachsener und ohne Bevormundung durch einen Fujiwara-Großvater auf den Thron kam, sofort Maßnahmen zur Kontrolle und Eindämmung des privaten Landbesitzes ergriff und die Fujiwara-Regenten bei diesen Entscheidungen überging. Mit dieser neugewonnenen Unabhängigkeit konnte sein Sohn, Shirakawa-Tennō, nach seiner Abdankung 1086 die »Regierung durch abgedankte Kaiser« (insei, wörtlich: »Regierung aus dem Kloster«) einrichten und 43 Jahre lang für drei Kaiser ausüben. Ähnlich lange »regierten« auch die Exkaiser Toba (1123–1156) und Go-Shirakawa.
Daher boten Kaiserhof und Hauptstadt im 12. Jahrhundert ein völlig anderes Bild als zur Zeit ihrer Errichtung. Es galt nicht mehr die symmetrische, auf den Kaiser hin ausgerichtete Ordnung, sondern das konkurrierende Nebeneinander auch räumlich getrennter und wechselnder Höfe: der amtierende Tennō und sein Palast, die Residenzen der Fujiwara-Regenten sowie die Exkaiser, die nach ihrer Abdankung üblicherweise in den geistlichen Stand traten und in Klöstern residierten. Die Stadt verlor im Lauf der Zeit ihren regelmäßigen Grundriss sowohl durch Wachstum wie auch als Folge von Naturkatastrophen und aufkommenden Gewalttätigkeiten; die vollständige Zerstörung der Großen Staatszeremonienhalle des Kaiserpalastes durch ein Feuer im Jahr 1177 kann durchaus als Vorzeichen für das weitere Schicksal des Kaiserhofes gesehen werden.
Um diese Zeit war der Kaiserhof bereits völlig in die Machtkämpfe des militärischen Provinzadels hineingezogen worden. Ein solcher hatte sich seit dem 10. Jahrhundert formieren und immer mehr Unabhängigkeit erlangen können, da das Desinteresse der Hofaristokraten, ihre Provinzämter auch wirklich vor Ort wahrzunehmen, sowie die Zunahme privaten Landbesitzes die staatlichen Einflussmöglichkeiten in den Provinzen stark reduzierten. Vor allem zum Schutz der privaten Güter entstanden dort Milizen und aus diesen regionale Militärverbände um einzelne Führerpersönlichkeiten der Provinzelite, die selbst genügend Landbesitz hatten, um diese Verbände zu unterhalten (s. Kap. 3). So waren zwar die Familien des Hofadels, seit der Zeit der Exkaiser in vermehrtem Maße auch wieder die Kaiserfamilie selbst, durch Kommendierung in den Besitz großer Ländereien gekommen: 1156, beim Tod des Toba-Tennō, war nur noch ein Prozent des kultivierten Landes in Staatseigentum. Aus diesem Landbesitz zogen Hof und Adel ihren Reichtum, für seine Kontrolle waren sie aber auf den bewaffneten Provinzadel angewiesen. Bereits Fujiwara no Michinaga hatte sich zum Schutz der Belange der Tennō und Regenten der militärischen Hilfe der sich auf Seiwa-Tennō (reg. 858–876) zurückführenden Familie Minamoto versichert, die Exkaiser stützten sich in der Folge mehr auf die Familie Taira, die sich von Kammu-Tennō herleitete.
Diese beiden Familien hatten in den Provinzen die größte Basis an Land und Anhängerschaft an sich binden können, die Minamoto im Osten und Nordosten der Hauptstadt, die Taira im Westen und entlang der Inlandsee, wodurch sie auch den lukrativen Chinahandel kontrollierten. Als daher im Jahr 1156 sowohl der regierende Kaiser wie der Exkaiser jeweils deren Hilfe bei Nachfolgestreitigkeiten anforderten, war dies nicht nur seit nunmehr fast 500 Jahren wieder der erste mit Waffen entschiedene Streit am Kaiserhof, sondern es wurde auch der Machtkampf dieser beiden Provinzkriegerfamilien in die Hauptstadt getragen und führte dort 1159 erneut zu Unruhen, aus denen die Taira als Sieger hervorgingen. Von diesem Zeitpunkt an bestimmte die Militärelite das Geschehen auch in der Metropole und gewann Einfluss auf die zivile kaiserliche Regierung. Taira no Kiyomori hatte Go-Shirakawa-Tennō 1156 als Kaiser und 1159 als Exkaiser siegreich unterstützt und setzte als erster »Provinzkrieger« Forderungen nach einem der oberen Ränge der höfischen Ämterhierarchie durch. Bis 1167 hatte er das Amt des Großkanzlers erreicht und in ähnlicher Manier wie seinerzeit die Fujiwara seiner Familie eine Vormachtstellung am Hof geschaffen, indem er zahlreichen Familienangehörigen wichtige Beamtenposten übertrug, eine seiner Töchter mit Takakura-Tennō verheiratete und seinen zweijährigen Enkel 1180 als Antoku-Tennō auf den Thron brachte. Obwohl Kiyomori selbst bald wieder vom Amt des Großkanzlers zurückgetreten war und sich in die Hafenstadt Fukuhara (nahe dem heutigen Kō be) an der Inlandsee zurückgezogen hatte, wurde die Residenz der Taira-Familie im Rokuhara-Bezirk von Heian für einen kurzen Zeitraum von etwa 20 Jahren ebenso zum Ort der Regierung wie es zuvor die Hauskanzlei der Fujiwara oder das Büro des Exkaisers gewesen waren. Trotz der formalen Einfügung in die höfischen Strukturen blieben die Taira jedoch Außenseiter im Milieu des Hofes, den Titel eines Regenten erreichte Kiyomori nicht, seine gewalttätige und diktatorische Herrschaft isolierte ihn. Seine Gegner jedoch sammelten sich, zunächst um den Exkaiser, dann um die Minamoto, die sich im Osten neu formiert hatten.
Der Machtkampf zwischen den beiden großen Provinzkriegerfamilien Taira und Minamoto dauerte fünf Jahre und erfasste in zahlreichen berühmten Schlachten das ganze Land. Nach ersten Verlusten im Osten und dem Tod von Kiyomori 1181 wurden die Taira zusammen mit dem kleinen Antoku-Tennō 1183 auch aus der Hauptstadt vertrieben. Dem Rückzug nach Shikoku folgte die Flucht über die Inlandsee nach Westen und schließlich 1185 die endgültige Niederlage ihrer Flotte bei Dan-no-ura (nahe dem heutigen Shimonoseki).
Militärisch beherrschten jetzt die Minamoto unter ihrem Anführer Yoritomo das Land. Dieser hatte sich im Osten mit dem Zentrum Kamakura (in der Nähe des heutigen Tōkyō) bereits eine gut organisierte Macht- und Landbasis geschaffen, die er nach dem Sieg über die Taira festigte und erweiterte, ohne jedoch für sich selbst Ämter am Kaiserhof anzustreben. Vielmehr erwirkte er von Exkaiser Go-Shirakawa die Genehmigung, sowohl ein Ratgebergremium für den Exkaiser vorzuschlagen als auch Ämter zur Überwachung aller Provinzverwaltungen einzurichten und zu besetzen: nämlich Militärgouverneure für die einzelnen Provinzen (shugo) sowie militärische Landverwalter (jitō) für die großen Landgüter (shōen). Mit diesen vom Hof verliehenen Vollmachten kontrollierte Minamoto no Yoritomo tatsächlich von seiner »Regierung im Feldlager« (bakufu; baku = maku, der um die Kommandozentrale im Feld gespannte Vorhang) in Kamakura aus das ganze Land, eine Machtposition, die nach dem Tod des Exkaisers Go-Shirakawa von Go-TobaTennō 1192 durch die Ernennung zum Militärregenten (sei’i-tai-Shōgun, kurz: Shōgun) bestätigt wurde. Diese Bestätigung einer mit Hilfe von Ämtern aus dem Bereich der militärischen Verwaltung ausgeübten Regentschaft eines Angehörigen der Militärelite bedeutete zugleich aber auch das Ende der Epoche der Dominanz des Kaiserhofes über Japan.
Zweifellos war die Ausbildung eines Regentenamtes für die Ausübung der weltlichen Aufgaben des Tennō die einschneidendste Weiterentwicklung, die das von China entlehnte ritsuryō-System in Japan erfuhr. Eine solche Aufgabenteilung war japanischem Denken keineswegs fremd – es sei nur an die Kronprinzen Shō toku oder Naka no Ōe erinnert –, neu war jedoch die Übernahme dieser Funktion durch »Untertanen«, Personen, die nicht zur Kaiserfamilie gehörten, am Ende der Epoche nicht einmal mehr zum Hofadel. Ihre Autorität hatte sich zunächst noch auf familiäre Bindungen zum jeweils amtierenden Tennō gegründet, dann immer mehr auf privaten Grundbesitz; letztlich hatte die Privatisierung des Bodens zur Profanisierung der politischen Macht geführt.
Davon unangetastet blieben die kultischen und zeremoniellen Vollmachten des Tennō und deren legitimierende Kraft. Ebenso unbestritten galt der Kaiserhof weiterhin als Ort einer hochentwickelten und über die Hauptstadt hinaus normsetzenden Kultur.