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5.3.5.1 Die Ariadne- Schlüsselprinzipien

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In einer internationalen Arbeitsgruppe – bestehend aus 18 interdisziplinären Experten aus sieben Ländern – wurden in einem mehrstufigen Prozess Schlüsselprinzipien zur Unterstützung eines langfristigen Konsultationsprozesses mit multimorbiden Patienten entwickelt und nach der griechischen Mythologie »Ariadne« benannt (Muth, van den Akker et al. 2014). Diese Prinzipien stehen der heute häufig beobachteten ›additiv-sequentiellen‹ Vorgehensweise gegenüber, in der so viele gesundheitliche Probleme des Patienten, wie in der zur Verfügung stehenden (kurzen) Konsultationszeit möglich, bearbeitet werden, ohne systematisch den Erfolg der vereinbarten Maßnahmen nachzuverfolgen und offen gebliebene Probleme zu einem späteren Zeitpunkt aufzugreifen (Bower et al. 2011).

Im Mittelpunkt der Ariadne-Prinzipien steht die Vereinbarung realistischer Therapieziele zwischen (Haus-)Arzt und Patient, deren Erreichung in der Folge beobachtet wird. Die Vereinbarung realistischer Therapieziele basiert dabei auf einer (i) Interaktionsbewertung, (ii) der Priorisierung von Gesundheitsproblemen und Erhebung von Patientenpräferenzen sowie (iii) der Festlegung einer individualisierten Vorgehensweise ( Abb. 5.3.3 (Muth, van den Akker et al. 2014)). Die (i) Interaktionsbewertung zielt dabei auf die Erhebung der vorliegenden Erkrankungen und Konditionen, die Einschätzung von deren Schwere und Bedeutung für den Patienten, die Überprüfung aller bestehenden – insbesondere pharmakologischen – Therapien sowie potenzieller Interaktionen zwischen Erkrankungen und Behandlungen, die Einschätzung des klinischen Status des Patienten, seiner Belastungen durch Behandlungen und seines sozialen Umfelds. In der (ii) Erhebung von gesundheitsbezogenen Patientenpräferenzen geht es um generische, d. h. krankheitsübergreifende Präferenzen und zwar sowohl um die am meisten erwünschten gesundheitlichen Ergebnisse (z. B. Überleben bei guter Lebensqualität, ein guter physischer und mentaler Funktionszustand und Autonomieerhalt) als auch um die am wenigsten erwünschten gesundheitlichen Konsequenzen (z. B. Schmerz oder andere Krankheitssymptome und Symptome unerwünschter Arzneimittelwirkungen). Die (iii) Festlegung der individualisierten Vorgehensweise zielt auf die erfolgreiche Erreichung der gemeinsam vereinbarten Therapieziele unter Berücksichtigung von (i) und (ii), wobei die Priorisierung im Vordergrund steht (z. B. bewusste Eskalation von bestimmten Behandlungsstrategien und Nicht-Behandlung anderer, für den Patienten wenig relevanter Konditionen) (Muth, van den Akker et al. 2014). Die dahinterliegenden Entscheidungs- und Kommunikationsprozesse sind vielgestaltig, zu ihrer Erläuterung sind praktische Beispiele exemplarisch aufgelistet.


Abb. 5.3.3: Die Ariadne-Schlüsselprinzipien zur Unterstützung eines langfristigen Konsultationsprozesses mit multimorbiden Patienten (adaptiert aus Muth, van den Akker et al. 2014)

Praxishandbuch Altersmedizin

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