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Empfehlungen für die Praxis

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Bei alten Patienten mit Multimorbidität sollte

• immer an das Vorliegen potenziell gefährlicher Interaktionen zwischen den verschiedenen Erkrankungen selbst sowie zwischen Erkrankungen und Behandlungen (Gegenanzeigen, Arzneimittelwechselwirkungen) gedacht werden, die Anlass für (plötzliche) Verschlechterungen des Gesundheitszustands sein können ( Kap. 11).

• der gesamte biopsychosoziale Kontext berücksichtigt werden, da diese Patienten häufig besonders vulnerabel reagieren auf Änderungen

– des gesundheitlichen Zustands: z. B. Neuauftreten von Erkrankungen oder Verschlechterung bestehender Erkrankungen,

– des Therapieregimes: z. B. Neuverordnung oder Absetzen eines langfristig eingenommenen Medikaments bei oft bestehender (unübersichtlicher) Multimedikation,

– des sozialen Kontextes: z. B. Änderungen im familiären Umfeld und der häuslichen Pflegesituation oder finanzielle Einschränkungen.

• aktiv auf das Vorliegen psychischer Störungen, kognitiver Beeinträchtigungen ( Kap. 14) oder psychiatrischer Erkrankungen (z. B. Depression, Angst, somatoforme Störungen Kap. 15, Kap. 17 und Kap. 21) untersucht werden: Patienten berichten oft nicht selbst darüber, die Symptome sind häufig nur schwer von somatischen Erkrankungen abgrenzbar, und relevante Störungen in diesem Bereich haben ggf. erhebliche Konsequenzen für das therapeutische Vorgehen und die Adhärenz.

• eine »leitliniengerechte« Versorgung kritisch bezüglich der Angemessenheit hinterfragt werden: heutige krankheitsorientierte Leitlinien berücksichtigen Ko- und Multimorbidität nur unzureichend, und insbesondere bei Anwendung multipler Leitlinien bei einem Patienten können nachteilige Effekte auftreten.

• das Prinzip »primum nil nocere« (Nichtschadens-Prinzip) im Vordergrund stehen Kap. 57): der therapeutische Nutzen einer Maßnahme ist für diese Patienten häufig nicht oder nicht ausreichend belegt. Zugleich muss bei diesen Patienten wegen der hohen Vulnerabilität und potenziellen Interaktionen zwischen Erkrankungen und Behandlungen mit erhöhten Risiken gerechnet werden.

• einem patienten- (anstelle krankheits-)zentriertem Ansatz gefolgt werden, in dem Patientenpräferenzen erfragt und berücksichtigt werden (Klärung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses).

• eine Priorisierung der gesundheitlichen Probleme unter Berücksichtigung der Patientenpräferenzen erfolgen, um eine unnötige Komplexität der Behandlung (mit deren negativen Folgen) zu vermeiden, und weil Patienten oft nicht erwarten, dass alle Probleme behandelt werden.

• in Konsultationen auf die gemeinsame Abstimmung von universellen (krankheitsübergreifenden) Therapiezielen geachtet werden: statt einer isoliert betrachteten parameterorientierten Outcome-Optimierung (d. h. Behandeln von »Laborwerten«) erfolgt hier eine Orientierung an Outcomes wie Lebensqualität, Funktionsniveau, Selbstständigkeit und Autonomie.

• die Planung und Umsetzung von diagnostischen, therapeutischen und/oder rehabilitativen Maßnahmen sollte auf das Erreichen der gemeinsam abgestimmten Therapieziele ausgerichtet sein: die Ariadne-Schlüsselprinzipien ( Abb. 5.3.3) oder die Therapieprinzipien der American Geriatric Society können dabei entscheidungsunterstützend wirken und zusätzliche Behandler sollten darüber informiert – oder besser – in das Gesamtkonzept einbezogen werden.

• das Erreichen der gemeinsam abgestimmten Therapieziele regelmäßig kontrolliert und mit dem Patienten besprochen werden, um durch unerwartete Effekte (z. B. UAW) oder geänderte Patientenpräferenzen ggf. Anpassungen in der Behandlung vorzunehmen.

Praxishandbuch Altersmedizin

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